GlossarA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z W Widerspruch (Zivilrecht) Wohlverhaltensperiode / Wohlverhaltensphase Widerspruch (Zivilrecht) Der Widerspruch ist eine rechtserhebliche Äußerung, durch die eine Person ausdrückt, dass eine bestimmte Rechtslage unrichtig ist oder eine bestimmte Rechtsfolge nicht eintreten soll. Der Begriff Widerspruch wird im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht für verschiedene Rechtsbehelfe verwandt. Im Zivilprozess ist ein Widerspruch möglich: Im Mahnverfahren ist der Widerspruch ein Rechtsbehelf des Antragsgegners gegen den Erlass eines Mahnbescheids (§ 694 Zivilprozessordnung, ZPO). Wird Widerspruch erhoben, kann der Antragsteller keinen Vollstreckungsbescheid erwirken, er muss den Anspruch wie in einer Klage begründen und über ein streitiges Verfahren den Vollstreckungstitel anstreben. Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist der Widerspruch ein Rechtsbehelf gegen einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung (§§ 924, 936 ZPO), die ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen wurden oder gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 900 Abs. 4 ZPO. Nach Widerspruch wird über die Rechtmäßigkeit des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung bzw. Haftbefehls durch ein ordentliches Gerichtsverfahren entschieden. Nach oben Wohlverhaltensperiode / Wohlverhaltensphase Die Wohlverhaltensperiode schließt sich unmittelbar an die Aufhebung des Verbraucherinsolvenzverfahrens an. Sie ist zeitlich auf sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Innerhalb dieser Zeit hat der Schuldner gewisse Obliegenheiten zu erfüllen (§ 295 InsO), um nicht die Erteilung der Restschuldbefreiung zu gefährden. Während der Wohlverhaltensperiode zieht der Treuhänder die pfändbaren Beträge des schuldnerischen Einkommens ein und verteilt es, nach Abzug der Kosten, unter die Gläubiger. Mit Ende der Wohlverhaltensperiode endet das Amt des Treuhänders, der Schuldner kann sodann über sein Vermögen wieder frei verfügen. Nach oben Copyright: Seghorn Inkasso GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen 2007 Das nachstehende Glossar unterliegt dem gesetzlichen Urheberschutz. Alle Rechte bleiben vorbehalten, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung.
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