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Ein fataler Irrweg: Deutsche künftig in drei Jahren schuldenfrei?

Presseerklärung vom 10.02.2010

SEGHORN-STATEMENT zum neuen Regierungsplan:

Ein fataler Irrweg: Deutsche künftig in drei Jahren schuldenfrei?
 
Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender: „Zweite Chance für insolvente Gründer schädigt Handwerk und Mittelstand nachhaltig – den Nutzen haben Trittbrettfahrer, die Zeche zahlen wir alle“

Seghorn-Geschäftsführer sieht beim neuen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung falschen Konzeptansatz und eindeutige Benachteiligung der Gläubiger

„Führt nur die Halbierung der Wohlverhaltensperiode insolventer Schuldner zu mehr Existenzgründungen?“

Bremen (10.02.2010). „Ist das die neue Gerechtigkeit? Weil weniger als 10.000 insolventen Selbstständigen eine zweite Chance eingeräumt werden soll, könnten künftig in jedem Jahr mehr als 140.000 insolvente Verbraucher nach drei Jahren und damit doppelt so schnell wie bisher schuldenfrei sein. Gleichzeitig schlittern immer mehr Gläubiger aus Handwerk und Mittelstand auf Grund der schlechten Zahlungsmoral der Verbraucher in die Insolvenz“, kritisiert Stephan Jender, Geschäftsführer der Bremer Seghorn Inkasso GmbH, den Plan der Bundesregierung, die Wohlverhaltensperiode im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen von sechs auf drei Jahren zu halbieren.

 „Dies widerspricht jeglichem Gerechtigkeitsempfinden. Im Koalitionsvertrag war lediglich angekündigt worden, Gründern eine bessere Chance auf einen Neustart zu ermöglichen. Jetzt werden hier redliche Gläubiger nicht nach ihren Interessen gefragt, um einer kleinen Gruppe von ehemals selbstständig Tätigen, die in der Tat eine zweite Chance verdient haben, wieder auf die Beine zu helfen. Zum einen ist die Gesetzesänderung höchst überflüssig, weil ein Neuanfang auch nach geltendem Recht möglich ist. Ein weiteres Problem ist, dass im Rundumschlag mehr als zehnmal so viele Problemschuldner ebenfalls von allen bisherigen Schulden befreit werden. Denn ein derartiges Gesetzesvorhaben darf auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes nicht nur auf die Teilgruppe ehemalig selbstständig Tätiger beschränkt werden, also würde es für alle gelten“, stellt der Geschäftsführer fest.

Jender warnt deutlich vor den Folgen: „Wenn sich das rumspricht, gibt es künftig für die unvernünftig Handelnden unter den Verbrauchern keinen Grund mehr, sich zu beherrschen. Die für alle Menschen geltende Eigenverantwortlichkeit bleibt auf der Strecke. Wir befürchten, dass vor allem das Handwerk und der kleine Mittelstand die Folgen in Form weiter steigender Forderungsausfälle zu tragen hat. Das kann nicht sein“, betont der Geschäftsführer heute in einem Statement gegenüber der Presse.




Das Statement von Stephan Jender, Geschäftsführer der Seghorn Inkasso GmbH, Bremen, zur geplanten Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im Original-Wortlaut:

 „Wir wollen Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen. Dazu wird die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert“, heißt es bereits in der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-gelben Bundesregierung. Jedem Juristen musste eigentlich bereits klar sein, dass aus dem Grundrecht der Gleichbehandlung in unserer Verfassung eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode kaum allein den „Gründern“ zugute kommen könnte, sondern verfassungskonform nur allen natürlichen Personen gewährt werden könnte.

Die Justizministerin hat hierauf in ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag am 19.01.2010 reagiert und will das Problem durch eine Ausweitung der Begünstigten lösen: „… Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren. Dies soll ein Signal sein. Nicht zuletzt Gründer sollen nach einem Fehlstart eine zweite Chance bekommen.“  

Abschied vom Grundsatz der Vertragstreue -Gläubigerbenachteiligende Gesetzgebung wird fortgesetzt

Dieses Signal ist eindeutig. Es besagt nicht mehr und nicht weniger die Fortsetzung der gläubigerbenachteiligenden Gesetzgebung auch durch die neue Regierung. Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre bedeutet zunächst für unsere Rechtsordnung, dass faktisch von einem unserer wertvollsten Güter, nämlich dem Grundsatz der Vertragstreue („pacta sunt servanda“), Abschied genommen wird:

-    Was ist eine, auch gerade titulierte, Forderung noch wert, wenn sich der Schuldner ihrer in derart kurzer Zeit entledigen kann?
-    Was sind Verträge noch wert, wenn der Gläubiger damit rechnen muss, dass beispielsweise sein Kaufpreisanspruch gute drei Jahre nach Begründung der Forderung, also schlechtestenfalls noch vor Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist, nicht mehr durchsetzbar ist?
-    Wo bleibt die Verlässlichkeit innerhalb des Vertragsrechts, die derzeit noch eine Stärke unserer Rechtsordnung ist?

In diesem Zusammenhang muss die Frage nach der Auswirkung einer Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf die Zahlungsmoral gestellt werden. Schon jetzt ist das Zahlungsverhalten eher mittelmäßig, wenn nicht gar schlecht. Es bedarf keiner seherischen Fähigkeiten für die Prognose, dass auch bei der Halbierung der Wohlverhaltensperiode, wie bei jeder Erleichterung der Entschuldung, sich die Zahlungsmoral verschlechtern wird.   

Konjunkturschädlich:
Gläubiger werden Preise erhöhen müssen

Wird die angestrebte Halbierung der Wohlverhaltensperiode Gesetz, werden sich die Gläubiger erhebliche Gedanken machen müssen, da sie zwingend mit einem weit höheren Forderungsausfall zu rechnen haben werden. Erhöhter Forderungsausfall kann von keinem Gläubiger ohne Weiteres weggesteckt werden. Regelmäßig wird nur der, dann von der Politik erzwungene, Weg bleiben, über eine Preiserhöhung die Mindereinnahmen zu kompensieren.

Eine Erhöhung der (Verbraucher-) Preise wiederum wäre äußerst schädlich für die (Binnen-) Nachfrage, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit gerade angesichts der bei Weitem noch nicht überwundenen Finanzkrise volkswirtschaftlich kaum verkraftbar. Die Nonchalance, mit der die Verfechter dieser Gesetzesänderung deren Folgen verdrängen, ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Besonders treffen würde die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode, und der damit verbundene weitere Forderungsausfall, die kleinen und mittleren Unternehmen und insbesondere die vielen Handwerksbetriebe. Hier sind es doch, was offenbar niemand in Berlin zur Kenntnis nehmen will, die vielen Forderungsausfälle, die diesen kleinen und mittleren Unternehmern das Leben schwer machen. Hierdurch gelangen die Unternehmer selbst in eine Finanzklemme, die auch durchaus in der Insolvenz des Unternehmens enden kann.

Widersprüche im Koalitionsvertrag:
In diesem Zusammenhang klingen die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag schon fast zynisch: „Der Mittelstand ist das Herz der Sozialen Marktwirtschaft. Über 4 Mio. Selbstständige
und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und den Freien Berufen sind Motor für Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung in Deutschland. Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern schaffen sie Werte und sorgen mit Kreativität und Innovationen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Eigentümergeführte Familienunternehmen stehen für nachhaltiges Denken, gesellschaftlichen Zusammenhalt und solides Wirtschaften. Auf dieser Stärke müssen wir aufbauen.“

Wie will man den Mittelstand stärken, wenn man ihm den Teppich unten den Füßen wegzieht?

Im Weiteren steht zu lesen:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für Mittelstand, Handwerk, Handel und Freie Berufe verbessern, Selbstständigkeit attraktiver machen und eine neue Gründerdynamik anstoßen.“

Dies kann nur uneingeschränkten Beifall finden, nur ist die hinter der geplanten Halbierung der Wohlverhaltensperiode stehende Prognose, man werde auf diesem Wege zu mehr Firmenneugründung gelangen können, durch nichts belegt.
Zum einen fehlen aussagekräftige Studien, die einen Anstieg der Gründerinitiativen bei neuerlicher Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nachweisen könnten. Die Pläne der Regierung basieren damit auf blanker Spekulation und nicht nachvollziehbaren Vermutungen.

Zum anderen wird suggeriert, dass nur die Halbierung der Wohlverhaltensperiode zu mehr Gründungen durch (ehemalige) Insolvenzschuldner führen kann. Dies ist schlichtweg unrichtig. Es sollte nicht vergessen werden, dass bereits die geltende Insolvenzordnung der Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzschuldner nicht entgegen steht (vgl. §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO). Schon heute kann der Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens bzw. der Wohlverhaltensperiode eine (neue) selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Die entscheidende Frage:
Warum hat der gescheiterte Gründer mehr Rechte als der (noch) erfolgreiche Selbstständige?
Wie aber soll eine (Neu-) Gründungschance, die schon jetzt besteht, durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode verbessert werden? Wieso und konkret wo soll das geltende Recht einer zweiten Chance eines gescheiterten Gründers entgegen stehen? Niemand soll glauben, dass die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, bei einer Neugründung nach Abschluss einer nur dreijährigen Wohlverhaltensperiode Darlehen zu vergeben, spürbar höher sein wird als nach geltendem Recht.  

Aus der Bearbeitung einiger Zehntausend Insolvenzverfahren wird diesseitig geschätzt, dass von den rund 40.000 bis 50.000 natürlichen Personen, die als aktiv Selbstständige oder ehemals Selbstständige jährlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen, maximal ein Anteil von 20 % neuerlich den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen. Insgesamt sind es demnach wohl rund 10.000 Personen, die die viel erwähnte „zweite Chance“ durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode erhalten sollen.

Dem steht gegenüber die Gesamtzahl der Verfahren, in denen die Restschuldbefreiung beantragt ist und sich bei rund 140.000 bis 150.000 pro Jahr bewegt. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob für eine derart kleine Zielgruppe die Besserstellung all derer, die die Restschuldbefreiung anstreben, zulasten der Gesamtheit der Gläubiger noch eine Rechtfertigung finden kann.

Zu beachten bleibt weiter, dass eine Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren den redlichen Schuldner, der einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen will, nicht von seinem Plan abbringen wird. Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre hätte demnach keine spürbare Wirkung, abgesehen von dem Umstand, dass pfändbares Vermögen früher wieder zur Verfügung steht. Angesichts der höchsten Pfändungsfreigrenzen im EU-Raum kann dies allerdings einen derart gravierenden Eingriff in die Gläubigerbelange nicht rechtfertigen.    

Zurück zu dem „Signal“, das nach Darstellung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger die Halbierung der Wohlverhaltensperiode setzen soll.     

Das Signal für eine zweite Chance eines „gescheiterten Gründers“  kann es, wie oben dargelegt, nicht sein, denn diese Chance hat er bereits nach geltendem Recht.  
 
Kann es das Signal sein, unternehmerischen Mut zu beweisen, da die Folgen des Scheiterns erheblich gemindert werden? Auch dies dürfte kaum zutreffen. Zu jedem unternehmerischen Handeln gehört Mut, wie auch die Bereitschaft, unternehmerisch Risiken einzugehen. Unternehmerische Entscheidungen orientieren sich jedoch nicht an der Frage, wie lang die Dauer einer Wohlverhaltensperiode ist, sie sind bestimmt von Verantwortungsbewusstsein gerade auch im Hinblick auf den Erhalt des Unternehmens.

Verantwortliches Handeln dient der Entwicklung des Unternehmens bei gesunder Risikoeinschätzung. Der Blick auf die Folgen einer Insolvenz wird in der Entscheidungsphase nur bedeutsam, wenn die spekulativen Elemente in den Vordergrund treten. Ob dies allerdings eine Förderung durch Halbierung der Wohlverhaltensperiode rechtfertigt, darf angesichts der Ursachen der Finanzkrise doch mehr als bezweifelt werden.

Das tatsächliche Signal, das mit einer entsprechenden Gesetzesänderung gesetzt würde, ist, in Worte gefasst, ein ganz anderes:
„Mach´ getrost Schulden; der Staat sorgt schon dafür, dass Dir nichts geschieht!“

Anders ausgedrückt: Die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Bürgers soll noch weiter als bisher einer unverantwortlichen Glucken-Mentalität des Staates weichen. Es ist doch eigentlich das Selbstverständlichste von der Welt, dass jeder Mensch für sein Handeln verantwortlich ist, für sein Handeln einstehen muss. Jeder entscheidet selbst, ob er Risiken eingehen will oder nicht. Geht er sie ein, stehen ihm die Gewinne seines Handelns zu, er muss aber, logisch, auch die Folgen eines Scheiterns tragen. Soweit die Theorie.

In der Praxis ist es nicht immer so. Wenn es um Verbindlichkeiten geht, die die Bürger eingegangen sind, vergisst der Staat ziemlich schnell das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Die EU-weit einzigartigen Pfändungsfreigrenzen für Einkommen, der umfangreiche Pfändungsschutz und nicht zuletzt die Restschuldbefreiung nach den Regeln der Insolvenzordnung spannen unter dem Schuldner ein dichtes Netz. Dies ist, wohlgemerkt, nicht per se falsch. Pfändungsbeschränkungen müssen sein, die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung war auch verfassungsrechtlich geboten, auch sie ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Nicht nachvollziehbar indes ist, dass diese Regelung in der Insolvenzordnung, die bereits erheblich in Gläubigerrechte eingreift, nunmehr noch weiter entschärft werden soll. Die geltenden sechs Jahre sind sozial gerecht und stellen einen vertretbaren Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern dar.

Verkürzt man nun die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre, wird dies nur einen einzigen Effekt haben: Die Risikobereitschaft beim Eingehen von Verbindlichkeiten wird zunehmen und damit auch die Anzahl der verschuldeten und überschuldeten Haushalte.

Wo riskantes Verhalten nur noch schwache Folgen hat, steigt die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Dies ist eine Binsenweisheit, auf der übrigens auch unser allseits bekannter und gefürchteter Bußgeldkatalog baut. Das Überfahren der roten Ampel bedeutet eben Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Würden die Bußen und Nebenfolgen entfallen, hätten wir fraglos ein Chaos auf den Straßen.

Nicht anders und nur menschlich ist die Situation beim Eingehen von Verbindlichkeiten. Die Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren lässt viele Menschen vorsichtiger sein als bei einer halbierten Wohlverhaltensphase. Letztere ist eine Einladung zum Eingehen höherer Risiken im gesamten Lebensbereich, der mit Geld zu tun hat.

Nun mag man entgegenhalten, die Gläubiger müssten ja nicht kreditieren, sondern könnten das Geschäft ablehnen, sich vor dem Geschäftsabschluss von der Bonität des Kunden überzeugen oder auf Barzahlung bestehen. Auch hört man häufig, die Gläubiger würden unverantwortlich für Darlehen und Abzahlungsgeschäfte werben, seien also eigentlich selbst Schuld, wenn sie ihre Rechnungen nicht bezahlt bekämen.

Diese Vorhalte greifen jedoch zu kurz. Zunächst ist bei kleineren Geschäften des täglichen Lebens eine Bonitätsabfrage wirtschaftlich realisierbar. Barzahlung kommt in vielen Bereichen, wie z.B. dem Vertrieb über Internet, aber bei auch regelmäßig bei Telekommunikationsdienstleistungen nicht in Betracht. Bei anderen Geschäften hindern vielfach die engen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eine wirksame  Prävention.

Auch bei der Werbung ist es doch nicht so, dass irgendeinem Menschen etwas aufgezwungen wird, er einen Vertrag oktroyiert bekommt. Hier ist es doch gerade die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Menschen, vor jedem Geschäft zu fragen:
„Kann ich mir das auch leisten?“

Fazit:
Insgesamt ist es ein fataler Irrweg, einerseits den mündigen Bürger zu propagieren und andererseits durch Gesetze zulasten von Gläubigern, aber auch der Staatskasse, die Verschuldung für Jedermann immer mehr zu erleichtern und die notwendige finanzielle Eigenverantwortlichkeit eines jeden Bürgers für sich auf die Schultern der Allgemeinheit zu legen. Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode wäre ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Wer es Schuldnern noch einfacher macht, sich zulasten der Gläubiger und der Allgemeinheit (Verfahrenskostenstunden, Auswirkungen auf das Preisniveau) zu entschulden, löst keinerlei Probleme, er schafft neue. Die Regierung ist dringend aufgerufen, den sinnvollen Weg einer Reform der Insolvenzordnung entsprechend dem letzten Regierungsentwurf fortzusetzen und nicht ein weitgehend funktionierendes Gesetz in einen Motor zu schnellen End- und Neuverschuldung zu degradieren.

Vielleicht sollte auch der eine oder andere noch einmal den Koalitionsvertrag lesen:

„Der Mittelstand ist das Herz der Sozialen Marktwirtschaft.“

Wer, zu Recht, hinter dieser Aussage steht, sollte den Mittelstand nicht zum Infarkt führen.“   


Hintergrund:
Als eines der großen Inkasso-Unternehmen Deutschlands bearbeitet die Seghorn Inkasso GmbH in Bremen derzeit mehr als eine Million Inkassoaufträge. Das Unternehmen ist an einer Vielzahl außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren als Vertreter von Gläubigern beteiligt.


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