Anhörung zur Insolvenzrechtsreform ohne Gläubigerbeteiligung - Kritik wird gehört / Lob fällt unter den Tisch - Kritiker nehmen Nebenkriegsschauplätze ins Visier - Einstampfen der Reform wäre volkswirtschaftlich schädlich.
Berlin / Bremen. Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht modernisieren. Insbesondere die Welle an Verbraucherinsolvenzen und der dabei festzustellende hohe Anteil an masselosen Verfahren werden als Gründe für die Reform genannt. Inzwischen liegt ein Entwurf vor, zu dem am 09.04.2008 und 23.04.2008 Anhörungen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages stattfanden. Sachverständige äußerten sich dabei unter anderem zum „Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“.
Hierzu waren Sachverständige aus dem Bereich der Lehre, der Gerichte, der Insolvenzverwalter und der Schuldnervertreter geladen. Überraschend für die Fachwelt war, dass Vertreter der Gläubiger ebenso nicht gehört wurden wie die entsprechenden Gläubigerverbände.
Irritation bei den Gläubigern Bei der sechsstelligen Anzahl von Verbraucherinsolvenzverfahren pro Jahr entstehen auf Gläubigerseite erhebliche Forderungsausfälle. Viele Lieferanten, gerade auch kleinere Handwerksbetriebe, geraten durch diese Zahlungsausfälle selbst in Schwierigkeiten. Die Irritation bei Gläubigern und Gläubigervertretern angesichts der Tatsache, dass sie bei der Anhörung „draußen vor der Tür“ geblieben sind, ist erheblich“, stellt Stephan Jender, Geschäftsführer der Bremer Seghorn Inkasso GmbH, fest.
Wenngleich eine Novellierung der Bestimmungen über die Entschuldung mittelloser Personen einen wesentlichen Teil des Gesetzesvorhaben darstellt und von erheblicher Bedeutung ist, blieb sie in der Anhörung ein Randproblem. Lediglich der Sachverständige der Schuldnervertreter konnte die Chance einer detaillierten Auseinandersetzung mit den entsprechenden Bestimmungen nutzen“, bilanzierte Jender den Anhörungsverlauf.
„Für uns Gläubigervertreter ist der Ablauf dieser Expertenanhörung unverständlich“, so Jender weiter. Er brachte das Unverständnis auf den Punkt: „ Die Gläubiger sind diejenigen, die im Wesentlichen das Insolvenzverfahren bezahlen, da das verwertbare Vermögen eines insolventen Schuldners zunächst zur Deckung der Verfahrenskosten und nicht zur Zahlung von offenen Rechnungen verwandt wird. Die Gläubiger sind zudem die Hauptbetroffenen eines Insolvenzverfahrens, denn sie verlieren regelmäßig ihre Forderung ganz oder in erheblicher Höhe. Der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade die eigentlich Betroffenen von der Anhörung ausgeschlossen sind.“
Kritik wird gehört / Lob fällt unter den Tisch Jender sieht in der Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Verfahrensbeteiligten die erhebliche Gefahr, dass die Anhörung viele in der Praxis erhebliche Aspekte ausblendet: „Das Ergebnis der Anhörung zeigt in erster Linie die massive Kritik vieler Sachverständiger - zum Teil in Fragen, die man getrost als Nebenkriegsschauplatz bezeichnen kann. Es wird leider völlig übersehen, dass der Gesetzgeber im Bereich der masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren mit seinem Entwurf einen durchaus praktikablen Weg gefunden hat, der allen Verfahrensbeteiligten die Arbeit erheblich erleichtern und Kosten sparen wird. Es wäre fatal, diese in weiten Teilen guten Ansätze über Bord zu werfen. Für die Praxis wenig hilfreich und kaum verständlich ist, wenn Sachverständige sogar indirekt empfehlen, die gesamte Reform einzustampfen.“
Jender betonte, dass die Vereinfachungen in der Frage des außergerichtlichen Einigungsversuchs und im Verfahren zur Forderungsanmeldung praxisgerecht sind. Auch der Verzicht auf eine Eröffnung masseloser Verfahren sei der richtige Weg.
Jender: „Entschuldung zum Nulltarif darf es nicht geben“ Schließlich sei die geplante Kostenbeteiligung des Schuldners an den Verfahrenskosten ein längst überfälliges Signal: „Eine vollständige Befreiung von allen Verbindlichkeiten zulasten der Gläubiger und auf Kosten der Allgemeinheit weist in die falsche Richtung. Eine Entschuldung zum Nulltarif darf es nicht geben. Die vorgesehenen Kosten von EUR 13.- pro Monat, die der Schuldner des masselosen Verfahrens aufzubringen hat, sind moderat.“
Jender gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass seitens der Bundesregierung hier ein Einlenken stattfinde und bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben, die die Belange der Gläubigerschaft betreffen, diese auch um eine Stellungnahme gebeten würden: „Nur mit allen Farben des Spektrums kann ein gutes Bild entstehen - die Erfahrungen der Praxis wären hierfür sehr hilfreich“, so Stephan Jender abschließend.
Gesetzesentwurf
Hintergrund: Als eines der größten konzernunabhängigen Inkasso-Unternehmen Deutschlands bearbeitet die Seghorn Inkasso GmbH in Bremen derzeit mehr als eine Million Inkassoaufträge. Das Unternehmen ist an einer 5-stelligen Anzahl laufender Verbraucherinsolvenzverfahren als Vertreter von Gläubigern beteiligt.
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