
Koalitionsvertrag contra Gläubigerinteressen?Presseerklärung vom 09.11.2009 |
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„Massiver Eingriff in die Rechte der Gläubiger – aus Gläubigersicht ziehen am Horizont pechschwarze Wolken auf“
Statement zum neuen Koalitionsvertrag
Bremen, 09.11.2009 (gmc). „Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen.“ So kann man es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lesen.
„Leere Worte“, wie der Forderungsmanagement-Experte Stephan Jender, Geschäftsführer der Bremer Seghorn Inkasso GmbH, findet: „Es geht hier nicht um Gläubigerrechte, sondern um Entlastung der Länderhaushalte und die Steigerung des Steueraufkommens aus der Umsatzsteuer.“
Das weitere Statement im Wortlaut:
Was steckt hinter dem Plan, die Aufgaben der Gerichtsvollzieher an Beliehene zu übertragen? Der Staat nimmt für sich das Gewaltmonopol in Anspruch und damit auch das Monopol für die Zwangsvollstreckung. Aus diesem Grund sind die Gerichtsvollzieher Beamte. Die Zwangsvollstreckung ist derzeit, wie die gesamte Justiz, ein „Zuschuss-Geschäft“ für den Staat. Angesichts der angespannten Haushaltslage bei den Ländern, wurde bereits im Jahr 2007 ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsah, die Gerichtsvollzieher mit den staatlichen Gewaltrechten zu „beleihen“ und sie, ähnlich den Rechtsanwälten, zu Freiberuflern zu machen, deren Verdienst sich dann auch am Erfolg ihrer Tätigkeit orientieren könnte. Damit einher ginge jedoch eine erhebliche Erhöhung der Gerichtsvollzieher-Gebühren. Da die Leistungen der Gerichtsvollzieher dem Umsatzsteuerrecht unterfielen, müssten diese künftig auf ihre Rechnungen zusätzlich noch die Umsatzsteuer verlangen.
Stephan Jender sieht, bei allen Vorteilen wie beispielsweise einer erfolgsorientierten Bezahlung der Gerichtsvollzieher, in einem solchen Gesetz einen massiven Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht der Gläubiger auf eine effektive Zwangsvollstreckung: „Das BMJ hat im Jahr 2007 vorhergesagt, dass mit dem Beleihungsmodell eine Gebührenerhöhung um rund 200 Prozent verbunden wäre. Diese Gebühren haben zunächst die Gläubiger zu tragen, sie bekommen sie aber bei weitem nicht in jedem Falle vom Schuldner erstattet, da eine Vielzahl der Vollstreckungen ergebnislos verläuft. Folge dieser zu erwartenden Kostenexplosion ist, dass gerade kleinere Forderungen bis EUR 300 wirtschaftlich nicht mehr vollstreckt werden können.“
Jender befürchtet auch eine verheerende Auswirkung auf die Zahlungsmoral: „Wenn klar ist, dass eine Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, sinkt die Motivation, kleinere Forderungen zu bezahlen, deutlich. Der volkswirtschaftliche Schaden, gerade auch für kleinere Unternehmen, wird erheblich sein. Im Übrigen kenne ich keinen Fall, in dem der Nutzen einer Dienstleistung durch maßlose Kostenerhöhung gesteigert wurde. Ein vorbildliches Rechtssystem wie das Unsere ist nicht zum Nulltarif und auch nicht zum Sparpreis zu haben“.
Hintergrund: Als eines der großen Inkasso-Unternehmen Deutschlands bearbeitet die Seghorn Inkasso GmbH in Bremen derzeit mehr als eine Million Inkassoaufträge. Das Unternehmen ist an einer Vielzahl außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren als Vertreter von Gläubigern beteiligt.
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