
Kommentar zum VerbraucherinsolvenzverfahrenPresseerklärung vom 01.11.2010 |
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Hintergrund ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre zu kürzen. Lesen Sie hier den Kommentar von Stephan Jender - erschienen im Bankmagazin 11/2010. |
