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Kostengünstig per E-Mail mahnen?

Presseerklärung vom 17.04.2007

SEGHORN PRAXISTIPP


Kostengünstig per E-Mail mahnen?

 

Bremen. In weniger als einem Jahrzehnt hat sich die Korrespondenz im täglichen Geschäftsleben grundlegend gewandelt. Mitteilungen, Anfragen, Bestellungen und Aufträge werden heute ohne Zeitverzug per E-Mail versandt. Selbst Rechnungen werden mittlerweile dem Kunden in digitaler Form übergeben. Als letzte Bastion gegen den elektronischen Geschäftsverkehr hält sich derzeit noch das Mahnwesen. In vielen Fällen zu Unrecht, meint die Bremer Seghorn Inkasso GmbH.


„Gerade bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft sollten Firmen überlegen, ob sie zumindest die Zahlungserinnerung beziehungsweise die erste Mahnung kostengünstig per E-Mail an den Kunden übermitteln“, empfiehlt Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender. „Mahnungen sind an keine Form gebunden. Sie können mündlich, schriftlich und per E-Mail erfolgen. Die Korrespondenz per E-Mail hat sich in diesem Sinne zu einem normalen, allgemein üblichen Kommunikationsmittel entwickelt. Kunden, die der Firma ihre E-Mail-Adresse angegeben oder sogar auf diesem Weg bestellt haben, bestätigen ja diese Auffassung durch ihr persönliches Handeln“, stellt der erfahrene Kaufmann fest.


Stephan Jender sieht jedoch in der Praxis Grenzen für die E-Mail-Mahnung: „Bei größeren Beträgen, bereits bekannter Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft des Schuldners ist man mit dem klassischen Weg per Brief auf der sichereren Seite. Der Behauptung, die Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter hängengeblieben, geht der Gläubiger so aus dem Weg.“
 
 
Hintergrund:
 
Als eines der größten konzernunabhängigen Inkasso-Unternehmen Deutschlands bearbeitet die Seghorn Inkasso GmbH in Bremen derzeit mehr als eine Million Inkassoaufträge. Das Unternehmen ist in fast jedem vierten Verbraucherinsolvenzverfahren als Vertreter von Gläubigern beteiligt.


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