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Presseerklärungen


Seghorn Inkasso Report 04/04

Presseerklärung vom 15.04.2004

INSOLVENZ-ENTWICKLUNG
 
Explosion der Pleitezahlen ist kein eindeutiges Konjunktur-Barometer – 2004 sinkt die Zahl der Insolvenzen von Gesellschaften

Dramatischer Anstieg der Insolvenzen nach Einführung der Verfahrenskostenstundung überdeckt positive Entwicklung – Gesellschaften von Pleitewelle der letzten Jahre kaum betroffen


Bremen. In nur fünf Jahren hat sich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland mehr als verdreifacht. Wurden 1999 noch 34.038 Pleiten gemeldet, so dürften es Ende dieses Jahres voraussichtlich über 114.000 sein. Das wäre ein Anstieg um mehr als 330 Prozent, hat die Bremer Seghorn Inkasso GmbH errechnet.

 

Diese Explosion der Pleitezahlen dürfe aber keineswegs als Ergebnis der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung interpretiert werden. Dieser Trend betreffe nur Einzelpersonen und nicht Gesellschaften, betonte die Firma heute gegenüber der Presse. Diese Pleitewelle ist kein Konjunkturphänomen, das alle Rechtsformen betrifft. Die Explosion wurde vielmehr durch die Einführung der Verfahrenskostenstundung, die vielen Einzelpersonen den Insolvenzantrag überhaupt erst ermöglicht, ausgelöst?, erklärte Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender die Entwicklung.

 

Durch die Verfahrenskostenstundung wird für Einzelpersonen der Insolvenzantrag überhaupt erst bezahlbar
„Jetzt kann sich im wahrsten Sinne des Wortes jeder einen Insolvenzantrag leisten. Mit der Perspektive der völligen Entschuldung gehen deshalb seit 2002 sehr viele Einzelpersonen diesen Weg, während sie vorher das Verfahren nicht hätten bezahlen können.


Allein aus diesem Grund hat sich die Zahl der Insolvenzen von Einzelpersonen wie beispielsweise Verbrauchern, ehemals Selbständigen oder aktiven Einzelunternehmern und Gesellschaftern allein 2002 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Sie stieg um 115 Prozent von 28.074 im Jahr 2001 auf 60.403 in 2002“, so Stephan Jender weiter. Ganz anders verlief dagegen die Entwicklung bei den Gesellschaften. Die Zahl der Insolvenzen stieg hier lediglich um 13 Prozent von 21.252 im Jahr 2001 auf 24.025 im Jahr 2002.

 


Trendwende: 2004 werden weniger Gesellschaften in die Insolvenz gehen als 2003
Nach einer Seghorn-Hochrechnung gibt es in diesem Jahr sogar eine Trendwende: Demnach wird die Zahl der Insolvenzen von Gesellschaften 2004 nach längerem Aufwärtstrend sogar wieder rückläufig sein. Nach 24.279 Fällen im Jahr 2003 werden 2004 mit rund 22.900 etwa 5,6 Prozent weniger Gesellschaften als im Vorjahr einen Insolvenzantrag stellen, so die Prognose. Im Vergleich mit 1999 wäre das insgesamt ein Anstieg um etwa 26 Prozent.

 

In der gleichen Zeit explodierten dagegen die Insolvenzen von Einzelpersonen um ungefähr 580 Prozent von 15.802 auf etwa 91.430. „Betrachtet man nur die reinen Verbraucher, also nicht unternehmerisch tätige Personen und auch nicht ehemals Selbständige, so zeichnet sich die wahre Dramatik der Entwicklung ab“, berichtete der Seghorn Geschäftsführer weiter. Es errechne sich ein Anstieg um über 1.300 Prozent von 3.357 im Jahr 1999 auf knapp 44.000 im Jahr 2004.


Verfahrenskostenstundung begrenzt Vergleichbarkeit
Stephan Jender zog daraus ein klares Fazit: „Nach Einführung der Verfahrenskostenstundung 2002 sind die tatsächlichen Fallzahlen der Insolvenzen nicht mehr als Konjunkturbarometer geeignet. Vielmehr müssen die Zahlen der Gesellschaftsinsolvenzen und die Zahlen der Einzelpersonen getrennt voneinander analysiert werden. Dann wäre die positive Entwicklung bei den Gesellschaften offensichtlicher. Dies wäre auch ein Beitrag zur Versachlichung der politischen Diskussion, gerade hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung bei den deutschen Unternehmen“, betonte Seghorn-Geschäftsführer Jender.

 

Den Ländern gehen in diesem Jahr mehr als eine Viertel Milliarde Euro verloren
Die Einführung der Verfahrenskostenstundung belastet im übrigen die Landeshaushalte massiv. Die Verfahrenskostenstundung wird nämlich bereits in weit mehr als 90 Prozent der Insolvenzverfahren von Einzelpersonen beantragt. Da die meisten Verfahren von vornherein von einem so genannten Nullplan ausgehen, der keine Zahlungen an Gläubiger vorsieht, werden nach Meinung der Firma Seghorn am Schluss auch die jeweiligen Bundesländer leer ausgehen.

 

„Die durchschnittlichen Kosten betragen bereits heute rund 3.000 Euro pro Fall. Damit errechnet sich für alle Landeshaushalte zusammen allein in diesem Jahr eine Belastung von rund einer Viertel Milliarde Euro. Die Summe wird sich noch deutlich erhöhen. Denn auf Grund der anstehenden Erhöhung der Vergütungen im Insolvenzverfahren muss zudem ab Oktober 2004 mit einem Anstieg der Verfahrenskosten auf mindestens 4.000 bis 5.000 Euro pro Fall gerechnet werden. Dieses Geld ist nach bisheriger Erfahrung von vornherein verloren. Der Begriff der Verfahrenskostenstundung ist damit eine Farce, es handelt sich in mehr als neun von zehn Fällen um einen verlorenen Zuschuss“, so Stephan Jender abschließend.


Seghorn Inkasso ist eines der führenden deutschen konzern-unabhängigen Inkasso-Unternehmen und in fast jedem vierten Verbraucherinsolvenzverfahren als Vertreter von Gläubigern beteiligt.

 


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