Buchtipp (vom 31.03.2006)Verbraucherinsolvenz: Was bringt der „außergerichtliche Einigungsversuch“, den der Gesetzgeber dem Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend vorgeschaltet hat? Können die Gläubiger auf ernstzunehmende Vergleichsangebote hoffen oder handelt es sich nur noch um eine Pflichtmaßnahme, die der Form halber vor dem Insolvenzantrag erledigt werden muss? Über die praktischen Erfahrungen mit diesem Modell der gütlichen Einigung hat es bisher keine fundierten beziehungsweise repräsentativen Studien gegeben. Unter der Federführung von Prof. Dr. Reinhold Sackmann, Lehrstuhl für Soziologie der Universität Halle, wurde hierzu im Rahmen eines Forschungspraktikums von vier Studenten eine ausführliche Untersuchung vorgenommen. Das Ergebnis der Analyse von rund eintausend Schuldenbereinigungsplänen hat die Gruppe jetzt unter dem Titel „Der außergerichtliche Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren“ vorgelegt. Die wichtigsten Ergebnisse: Nur die Hälfte der in der Praxis eingereichten Schuldenbereinigungspläne enthält Vergleichsvorschläge, in denen tatsächlich auch Zahlungen vorgesehen sind. Die andere Hälfte sind so genannte Nullpläne, in denen überhaupt keine Zahlungen angeboten werden. Die Nullpläne wurden durchweg von den Gläubigern abgelehnt und mündeten deshalb zwangsläufig ins Insolvenzverfahren. Von den Vergleichsvorschlägen wurde jeder siebte akzeptiert, viele Insolvenzverfahren konnten damit vermieden werden.
Der ausführliche Bericht zur Studie, die viele weitere Detailergebnisse und damit Anhaltspunkte für die weitere fachliche und politische Arbeit liefert, ist jetzt als Buch erschienen und im Buchhandel erhältlich.
Heuer, J., Hils, S., Richter, A., Schröder, B. und Sackmann, R.: „Der außergerichtliche Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren“. 66 Seiten; Seghorn Forschungsreihe, Band 1; Norderstedt 2006;
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