Statistiken zu InsolvenzenNatürliche Personen:
Wir führen ab 01.01.2004 die Insolvenzstatistik unter den Begriffen „natürliche Personen“ und „Gesellschaften“ fort. Zu dem Begriff „Unternehmen“ zählen neben den Gesellschaften auch Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe. Wir grenzen bewusst die Insolvenzen einzelner Unternehmer von den Insolvenzen der Gesellschaften ab, die zumeist einen bedeutenderen volkswirtschaftlichen Schaden aufweisen. Der Begriff „Insolvenzen natürlicher Personen“ umfasst nicht nur Verbraucher, sondern einen deutlich größeren Personenkreis: Zu ihnen zählen auch ehemals oder noch aktiv selbstständig Tätige sowie Personen, die Gesellschafter von Firmen sind oder waren. Hinzu kommt die Zahl überschuldeter Nachlässe. Unter „Gesellschaften“ werden alle Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH Co.KG), GmbH‘s, Aktiengesellschaften, KGaA, Private Company Limited by Shares (Ltd) und Genossenschaften definiert. Unternehmen: Verbraucher:
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