Überwachungsverfahren
- In einigen Fällen wird sich herausstellen, dass der Schuldner zur Zeit vermögenslos ist und auch durch Zwangsvollstreckung kein Erfolg zu erzielen ist. Aller Erfahrung nach ist dies in vielen Fällen aber nur ein temporärer Zustand. Es gilt also den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem der Schuldner wieder über ausreichende Mittel verfügt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen.
- Die Forderungen werden jetzt im Überwachungsverfahren bearbeitet. In dieser Phase überprüfen wir im regelmäßigen Abstand, wie sich die Vermögensverhältnisse entwickeln und sorgen dafür, dass die Anschrift aktuell bleibt. Treten Veränderungen ein, die vermuten lassen, dass der Schuldner wieder zahlungsfähig ist, wird er von uns erneut angesprochen oder, sofern er sich nicht zahlungswillig zeigt, Pfändungen veranlasst.
- Das Überwachungsverfahren ist auf nachhaltige Beobachtung des Schuldners über viele Jahre angelegt und endet erst, wenn die Forderung erfolgreich eingezogen wurde oder aber sicher gestellt ist, dass die Forderung überhaupt nicht realisierbar ist.
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