Seghorn Inkasso Bremen

Newsletter 1/2008




 

 

 

     

 

 

Aktuelles

In Berlin tut sich viel.


Aus diesem Grund setzen wir unsere Veranstaltungsreihe „Seghorn Forum“ auch in diesem Jahr fort. In diesem eintägigen Seminar werden die Teilnehmer aus dem Bereich Forderungsmanagement von fachlich versierten Referenten über den aktuellen Status in Sachen Verbraucherinsolvenz, Kontenpfändungsrecht und über das Gerichtsvollzieherwesen informiert. Infolge der großen Resonanz unserer „Seghorn Forum“ Premiere im November letzten Jahres und der wachsenden Zahl von Teilnehmern dieser Veranstaltung, werden wir auch in Zukunft Seminare mit aktuellen Themen rund um den Bereich des Forderungsmanagements anbieten.

Weiterführende Information finden Sie hier.


Insolvenzen

Gegen 138.609 natürliche Personen wurde 2007 in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet. Zu „natürlichen Personen“ zählen Verbraucher, ehemals und noch aktiv selbstständig Tätige, Personen, die Gesellschafter von Firmen sind oder waren und überschuldete Nachlässe. Während im Jahr 2006 die Insolvenzen mit 136.589 Fällen im Vergleich zum Vorjahr um fast 28 Prozent gestiegen sind, betrug die Steigerungsrate 2007 lediglich 1,2 Prozent. Damit kehrt in das Insolvenzgeschehen zwar keineswegs eine spürbare Beruhigung ein, die dramatischen Zuwachsraten scheinen jedoch ein Ende zu finden. Ein Grund könnte die positive volkswirtschaftliche Entwicklung im vergangenem Jahr gewesen sein. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2007 -wie auch im Vorjahr- eine Steigerung des verfügbaren Einkommens von privaten Haushalten um 1,6 Prozent. Die Sparquote stieg von 10,5 Prozent im Jahr 2006 auf 10,9 Prozent. Auch gaben die privaten Haushalte im letzten Jahr 1,2 Prozent mehr für Konsum aus als noch im Jahr 2006.

Detaillierte Daten zu den Insolvenzen finden Sie hier.

Die Daten des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier:

http://www.destatis.de/publikationen Suchwort: "Beiheft"

 

Rechtliches

VVG
 
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ab 01.01.2008 in Kraft getreten und es wird nach wie vor diskutiert. Unser Haus hat dazu Stellung genommen. Hier können Sie diese Stellungnahme aufrufen.


Gesetzesinitiativen im Gerichtsvollzieherwesen

Im Frühjahr 2007 verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Der Entwurf sah vor, dass die Gerichtsvollzieher künftig nicht mehr als Beamte sondern als -mit staatlichen Hoheitsrechten beliehene- Freiberufler tätig sein sollten. Die Gerichtsvollzieherkosten sollten drastisch erhöht und der Umsatzsteuer unterworfen werden. Insgesamt hätte dies in etwa eine Verdreifachung der Kosten bedeutet.
Wegen erheblicher Widerstände aus dem Bundesjustizministerium liegt der Entwurf seit Mai letzten Jahres auf Eis.

Im Februar 2008 ging erneut eine Gesetzesinitiative vom Bundesrat aus; diesmal ging es um die „Reform der Sachaufklärung durch den Gerichtsvollzieher“. Der Entwurf sieht zunächst vor, dass der Schuldner ohne vorherigen Vollstreckungsversuch zur Offenbarung seines Vermögens durch Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher geladen werden kann. Der Gerichtsvollzieher soll, allerdings nur bei einer Forderungshöhe ab EUR 600, unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, über den Schuldner Auskünfte über den Arbeitgeber, über das Bestehen eines Kontos und über die Eintragung als Halter eines KFZ bei den jeweils zuständigen Stellen einzuholen.
Dies klingt eigentlich ganz gut und entspricht den langjährigen Forderungen der Gläubiger.
Leider sind die übrigen Regelungen des Gesetzentwurfes völlig indiskutabel.

Der Schuldner soll nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden. Die Eintragungen in diesem Verzeichnis sollen sich praktisch auf die persönlichen Daten des Schuldners beschränken. Das Vermögensverzeichnis wird nicht mehr zum Register genommen. Die Anfrage an das Register soll nicht mehr kostenfrei sein, sondern nach den Landesjustizkostengesetzen mit Gebühren belastet werden dürfen. All dies hätte eine wesentliche Entwertung des Schuldnerverzeichnisses mit bedenklichen Folgen für die gesamte Gläubigerschaft zur Folge. Positiv ist nur der Ansatz, dass das Schuldnerverzeichnis pro Bundesland zentralisiert geführt werden und die Anfrage künftig per Internet möglich sein soll.

 

Die Vermögensauskunft (die ehemalige eidesstattliche Versicherung), die der Gerichtsvollzieher abgenommen hat, soll in einem zweiten Register hinterlegt werden. Dieses Register kann man als Drittgläubiger nicht abfragen; man erhält eine Abschrift über den Gerichtsvollzieher, wenn man seinerseits einen Antrag ab Abnahme der Vermögensauskunft stellt.

 

Die vorgeschlagenen Kostensteigerungen sind teils exorbitant. Im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft ergibt sich eine Steigerung um rund 50%. Bei Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses für Drittgläubiger beträgt die Kostensteigerung gut 290%. Die Einholung der Auskünfte durch den Gerichtsvollzieher werden, inklusive der Gebühren der beauskunftenden Stelle, EUR 18,00 betragen. Das Verfahren auf Erlass eines Haftbefehls soll künftig mit EUR 20,00 belastet werden.

 

 

 

Das ständige Drehen an der Kostenschraube zulasten der Gläubiger und die ständigen Verschlechterungen der Gläubigerposition durch Entwertung des Schuldnerverzeichnisses erscheint als nicht mehr vertretbar.

 

Aktuelle Zahlen aus den USA

  • Jeder Haushalt verfügt im Durchschnitt über 2,8 Kreditkarten.
  • Die Kreditkarten-Außenstände belaufen sich pro Haushalt auf 6.970 Dollar.
  • Als guten Vorsatz für 2008 würden lediglich 17 Prozent der amerikanischen Konsumenten ihre Schulden bezahlen.
  • Im Jahr 2007 sind die Zwangsversteigerungen von Immobilien um 75 Prozent (mehr als 2,2 Millionen Versteigerungen) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
  • Mehr als 1 Prozent der amerikanischen Haushalte war 2007 von einer Zwangsversteigerung betroffen.
  • 801.840 amerikanische Konsumenten meldeten 2007 Insolvenz an. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um fast 40 Prozent.

ACA (Amerikanischer Inkassoverband)

 

Herausgeber
 
Seghorn Inkasso GmbH
Stephan Jender (V.i.S.d.P.)
Legienstr. 1
28188 Bremen
Tel.: 0421 4391-446
Fax: 0421 4391-416
newsletter@seghorn.de
www.seghorn.de
Geschäftsführer: Stephan Jender, Wolfgang Michaelis
Handelsregister Bremen HRB 7816, Ust-IdNr. DE 114430585
 

 

 

 


» Zurück

 


© Seghorn Inkasso GmbH BremenEin Unternehmen der LEGA AG