
Aktuelles
SEGHORN-STATEMENT zum neuen Regierungsplan: Ein fataler Irrweg: Deutsche künftig in drei Jahren schuldenfrei?
Die Bundesregierung plant, im Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen die Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Man sieht dies für notwendig an, um „Gründern eine zweite Chance" zu geben. Tatsächlich müsste dies jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen für alle natürlichen Personen gelten, also auch für die vielen Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Gesetzgebungsvorhaben ist von Stephan Jender, Geschäftsführer der Bremer Seghorn Inkasso GmbH, scharf kritisiert worden: „Die zweite Chance für insolvente Gründer schädigt Handwerk und Mittelstand nachhaltig − den Nutzen haben Trittbrettfahrer, die Zeche zahlen wir alle". Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.
Seghorn Forum
Das kompakte Tagesseminar für Forderungsmanagement findet in diesem Jahr, als erstes der halbjährlichen Veranstaltungsreihe, am 13.4. in Würzburg statt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
In eigener Sache
Stephan Jender in den Mittelstandsausschuss der Handelskammer Bremen berufen
Der Vorstandsvorsitzende unserer Holding LEGA AG Stephan Jender wurde im Februar diesen Jahres in den Mittelstandsausschuss der Handelskammer Bremen berufen. Die Handelskammer ist die Selbstverwaltung der bremischen Wirtschaft. Sie wird getragen von ihren rund 39.000 Mitgliedsunternehmen. Aus diesem Kreis engagieren sich mehr als 3.000 Personen ehrenamtlich in der Handelskammer − in Arbeitskreisen, Ausschüssen und anderen Gremien sowie als Prüfer und Sachverständige.
Rechtliches
Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Auf Initiative einiger Bundesländer hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.2.2010 beschlossen, ein Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ins Gesetzgebungsverfahren zu leiten. Es wurde dabei auf den unveränderten Entwurf vom 01.3.2007 (BR-Drucksache 150/07) zurückgegriffen, der die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und, damit verbunden, eine Verdreifachung der Gerichtsvollzieherkosten vorsieht. Von Seiten der Gläubiger und Gläubigervertreter ist mit erheblichem Widerstand zu rechnen, da, würde dieser Entwurf Gesetz, gerade kleinere Forderungen nicht mehr wirtschaftlich einzuziehen wären und damit nachhaltiger Schaden bei vielen Unternehmen entstehen würde. Unsere Stellungnahme aus dem Newsletter 1/2008 finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Internationales
Deutsche Unternehmenssteuern auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission nimmt eine Erleichterung im deutschen Steuerrecht für kriselnde Firmen unter die Lupe. Die sogenannte Sanierungsklausel ermöglicht, angeschlagenen Unternehmen mit Aussicht auf Gesundung ihr steuerpflichtiges Einkommen künftiger Steuerjahre auch dann mit früheren Verlusten zu verrechnen, wenn sich die Eigentümerstruktur deutlich geändert hat. Die Kommission wird nun förmlich prüfen, ob es sich dabei um eine Staatsbeihilfe handelt. Beihilfen sind nur in genau festgelegten Fällen erlaubt. Ursprünglich sollte die Klausel Ende 2009 auslaufen. Sie wurde dann durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in eine dauerhafte Maßnahme umgewandelt. Link zum Thema finden Sie hier. Quelle: DIHK
Herausgeber
Seghorn Inkasso GmbH Stephan Jender (V.i.S.d.P.) Legienstr. 1 28188 Bremen Tel.: 0421 4391-446 Fax: 0421 4391-416 newsletter@seghorn.de www.seghorn.de Geschäftsführer: Stephan Jender, Wolfgang Michaelis Handelsregister Bremen HRB 7816, USt-IdNr. DE 114430585
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