Seghorn Inkasso Bremen

Newsletter 2/2007




Aktuelles

EU: Geringfügige Forderungen grenzüberschreitend leichter durchsetzbar

Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro können künftig leichter und kostengünstiger durchgesetzt werden. Der europäische Rat der Justizminister hat am 13.06.07 den Vorschlag für eine entsprechende Verordnung (sog. Small-Claims-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Die Vollstreckung aus einem im Zivilverfahren ergangenen Urteil ist einfach: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungs-Verfahren ist hier abgeschafft. Bei grenzüberschreitenden Fällen kann der Kläger künftig wählen, ob er das neue Verfahren nach der Small-Claims-Verordnung oder das bewährte deutsche Zivilverfahren nutzen will. Für Rechtsstreitigkeiten innerhalb Deutschlands gilt das Verfahren nicht.
Die Verfahrensbestimmungen der Verordnung werden am 1. Januar 2009 wirksam.
Bundesministerium der Justiz

Insolvenzen

Entwicklung der Forderungshöhe durch Insolvenzen von Unternehmen und Verbrauchern in Deutschland

Die zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags ermittelten Forderungen stützen sich weitgehend auf die Angaben der Schuldner, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Aufforderung an die Gläubiger ergangen ist, ihre Ansprüche anzumelden. Frühere Untersuchungen haben ergeben, dass die tatsächlichen Forderungen höher liegen. Trotzdem bieten die zu diesem Zeitpunkt ermittelten Forderungen wichtige Anhaltspunkte für das Ausmaß der finanziellen Schäden. In der Vergangenheit waren die Vermögenswerte, die Schuldnern zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten zur Verfügung standen, sehr gering. Die Deckungsquote belief sich auf 5 bis 10 % der Forderungen. Bei Abweisung mangels Masse gehen die Gläubiger ohnehin leer aus.
Statistisches Bundesamt

Inkasso

Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen

Die Justizminister der Europäischen Union haben sich im April diesen Jahres dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union erheblich zu erleichtern. Zukünftig soll deshalb ein Urteil in Unterhaltssachen, das beispielsweise von einem deutschen Gericht erlassen wurde, ohne weitere Verfahrensschritte in Frankreich oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden können. Unionsbürgerinnen und –bürger sollen zudem noch weitergehend als bislang durch staatliche Behörden unterstützt werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat durchzusetzen.
Bundesministerium der Justiz

Internationales

Das weltweit größte Netzwerk unabhängiger Inkasso-Unternehmen (TCM Group) feiert Geburtstag – Der deutsche exklusiv Partner Seghorn Inkasso gratuliert

Delegationen der Partnerunternehmen aus allen Teilen der Welt nahmen im Mai an der Jahreshauptversammlung der TCM Group in Brasilien teil. Diese jährlichen Versammlungen sind Tradition und dienen dazu, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Netzwerk-Mitgliedern zu optimieren. Nach der Diskussion und Verabschiedung der jährlichen Strategie- und Finanzplanung der Gruppe, feierten die Mitglieder das 20-jährige Jubiläum des Verbundes.
 
Bei einem Treffen einer kleinen Gruppe von nationalen Inkassounternehmen aus verschiedenen Ländern im Jahre 1987 wurde die Idee eines Inkassonetzwerkes entwickelt. Nach dem Gegenseitigkeitsprinzip sollte der jeweilige nationale Partner der Gruppe alle Forderungen der Netzwerkteilnehmer erhalten, die in seinem Land einzuziehen sind. Diese Idee hatte soviel Anziehungskraft, dass binnen weniger Jahre viele neue Partner hinzu gewonnen werden konnten und daraus die TCM Group in ihrer heutigen Größe und Bedeutung entstand. Mit unabhängigen Inkassopartnern aus über 143 Ländern ist TCM das größte weltweite Inkassonetzwerk und bietet seinen Kunden globalen Service mit nationalem Know-how.
www.tcmgroup.com

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