Seghorn Inkasso Bremen

Newsletter 2/2009




 

Aktuelles

 

Insolvenzplanverfahren

Der Begriff "Insolvenz" ist in Deutschland negativ belegt. Er kennzeichnet ein Tabuthema, denn Insolvenz wird landläufig gleichgesetzt mit persönlichem Versagen und unternehmerischer Unfähigkeit. Diese Ansicht ist nach unserer über 30-jährigen Erfahrung als Gläubigervertreter im Insolvenzbereich weitgehend falsch. Die Krise ist vielfach unvermeidbar. Wie weitreichend allerdings deren Auswirkungen tatsächlich im Einzelfall sind, liegt häufig gerade auch in der Hand des Unternehmers. Kaum ein Unternehmer bleibt von der Insolvenz eines Kunden verschont. Der übliche Ablauf: Insolvenzeröffnung, Einstellung mangels Masse oder eine denkbar geringe Insolvenzquote innerhalb des Verfahrens. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet in der Praxis regelmäßig im Ergebnis die völlige Liquidation des Unternehmens, also seine Zerschlagung.
Die Zerschlagung eines Unternehmens mit seinen gravierenden Auswirkungen ist aber nicht zwingend die Folge des eröffneten Insolvenzverfahrens. Die Insolvenzordnung lässt auch den Weg einer Sanierung und zumindest die teilweise Rettung des Unternehmens über einen Insolvenzplan zu.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter www.seghorn.de (Inkasso Aktuell).

 

 

In eigener Sache

 

1.000 Euro an die Seenotretter

Im Mai überreichten Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender und Leiter des Vertriebs Dirk Hoffmann einen Scheck an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie auf www.seghorn.de (Inkasso Aktuell)


LEGA AG im Lexikon Deutscher Familien Unternehmen

In der neuesten Ausgabe des Nachschlagewerks ist unsere Holding, die LEGA AG, mit einem Kurzportrait vertreten. Das Lexikon umfasst 1.000 Seiten und spiegelt die vorwiegend mittelständischen Familien Unternehmen in Deutschland wider. Weitere Informationen zum Buch unter: http://www.deutsche-standards.de/ oder zu unserer Holding: www.lega.de

 

 

Wirtschaftsnachrichten

 

40.000 Unternehmen versichern sich gegen Forderungsausfälle

Das Deckungsvolumen von Forderungsausfallversicherungen beträgt in Deutschland knapp 300 Milliarden Euro. Etwa 40.000 Unternehmen würden sich gegen Forderungsausfälle versichern, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12607) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12498) mit. Die fünf größten Kreditversicherer hätten einen Marktanteil von 99 Prozent. Die meisten Forderungsausfallversicherungen beträfen die Branchen Stahl, Bau, Lebensmittel, Maschinen- und Anlagenbau. Ohne die Forderungsausfallversicherung würden die Lieferanten sehr häufig Vorkasse verlangen. Dadurch könne der Finanzierungsbedarf der Abnehmer steigen.


DIHK-Umfrage: Staatliche Auflagen belasten Firmen stark
Jedes zehnte Unternehmen weicht ins Ausland aus

Unternehmen werden in Deutschland durch gesetzliche Auflagen für Gebäude- und Umweltschutz finanziell erheblich belastet. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter rund 400 Betrieben.

Eine Folge dieser Belastung: Zehn Prozent der Unternehmen haben wegen staatlicher Regelungen bereits Aktivitäten ins Ausland verlagert, und fast genauso viele planen dies. Bei 90 Prozent aller Firmen entstehen insgesamt durch gesetzliche Auflagen für Gebäude- und Umweltschutz zusätzliche Kosten.

Die Umfrage ist hier abzurufen: http://www.dihk.de/inhalt/informationen/news/meldungen/meldung011516.html

 
15 Bankpleiten seit 2000 in Deutschland

Seit dem Jahr 2000 sind 15 Banken insolvent geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13131) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12933) mit. Betroffen waren nach diesen Angaben folgende Unternehmen: systracom Bank, Bankhaus Partin GmbH & Ci KGaA, AHAG Wertpapierhandelsbank AG, BKmU Bank AG, Gontard & Metallbank AG, A & A Actienbank AG, Guthmann & Roth AG, BFI Bank AG, DBH Brokerhaus AG, Fritz Nols Global Equity Services AG, Phoenix Kapitaldienst GmbH, Berliner Bürgschaftsbank AG, Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Lehman Brothers Bankhaus AG und die Weserbank AG. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt habe der Sicherungsgesellschaft deutscher Banken (SdB) eine Garantie gewährt, um eine zeitnahe und vollständige Entschädigung der Lehman-Gläubiger zu ermöglichen. "Sollte eine solche Konstellation erneut auftreten, werden die zuständigen Stellen die Art der Vorgehensweise nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen", schreibt die Bundesregierung.

Weiter teilt die Regierung mit, dass gegenwärtig bei der Concord Investmenbank AG, der Concord Financial Intermediary GmbH und der NCS mobile payment GmbH Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufen würden. Gegen die Deutschland-Niederlassung der Kaupthing Bank laufe ein Verfahren nach § 46a Kreditwesengesetz. Die Vorschrift beinhaltet unter anderem ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot für das betroffene Institut sowie die Schließung für den Verkehr mit der Kundschaft.

 

 

Rechtliches

 

Versteigerung gepfändeter Sachen auch über das Internet ermöglichen

Die Versteigerung gepfändeter Gegenstände soll auch über das Internet möglich sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung (BT Drucksache vom 29.04.2009, 16/12811) vorgelegt. Die Zivilprozessordnung und die Abgabenordnung müssten dazu geändert werden. Die Regierung sieht das derzeitige Verfahren zu Verwertung gepfändeter Sachen als unzureichend an Wegen des eingeschränkten Kreises an Bietern bei einer öffentlichen Versteigerung, ließe sich insbesondere für gepfändete Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Geräte der Unterhaltungselektronik häufig keine Bieter finden. Fänden sich Käufer, so blieben die Erlöse hinter denen, die bei einem Verkauf über das Internet erzielt werden könnten, erheblich zurück. Das größere Bieterforum im Internet soll, so die Erwartung der Bundesregierung, zu höheren Erlösen führen.

Diesseitig nicht ganz verständlich ist, dass keine bundesweite Internet-Versteigerungsplattform vorgesehen ist, sondern den Bundesländern die Ausführung des Gesetzes vorbehalten bleiben soll. Das nimmt dem guten Ansatz im Gesetzesentwurf viel Wirkung. Dabei hätte man sich leicht der aktiven Versteigerungsplattform www.zoll-auktionen.de anschließenden können.


Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Der Bundestag hat am 29. Mai 2009 in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes gebilligt (BT-Drucksachen 16/10529, 16/13219). Durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren hat der Bundesrat am 12.Juni.2009 das Gesetz gebilligt, das nunmehr am 01. April 2010 in Kraft treten könnte.
Das Gesetz regelt im Wesentlichen das Scoringverfahren und die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an Auskunfteien. Im Übrigen werden die Auskunftsrechte des Betroffenen erheblich erweitert.
Eine ausführliche Kommentierung dieser Reform können Sie lesen auf www.seghorn.de (Inkasso Aktuell, Rechtsabteilung)


P-Konto passiert den Bundestag

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde 23. April 2009 vom Bundestag angenommen. Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf bringt die beschlossene Fassung (BT-Drucksachen 376/09 und 16/12714) nicht. Die ursprünglichen Mängel (vgl. Newsletter 03/2007) sind weitgehend nicht behoben worden. Die schuldnerfreundliche Gesetzgebung der letzten Jahre findet ihre Fortsetzung. Das Gesetz soll ein Jahr nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, frühestens also zum 01. Juli 2010.

 

 

Internationales

 

Weltweit führende Inkasso-Unternehmen trafen sich in Bremen

Im Juni war die Seghorn Inkasso GmbH Gastgeber der jährlich stattfindenden ICG-Konferenz (International Collectors Group). ICG Mitglied kann man nur auf Einladung der Gruppe als Gastteilnehmer an einer Konferenz und anschließendem positivem Votum der Mitglieder werden. Hauptkriterium für eine Einladung ist die Markt- und/oder Innovationsführerschaft in einem bestimmten Land und die Persönlichkeit des eingeladenen Unternehmensvertreters. Stephan Jender ist für Seghorn Inkasso seit 2003 Mitglied der Gruppe. Gegründet wurde ICG vor über 30 Jahren.
Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender begrüßte die Teilnehmer aus den USA, Kanada, Australien, Großbritannien und Norwegen im Bremer Parkhotel zu der dreitägigen Veranstaltung. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Auswirkung der Finanzkrise auf die Inkassobranche und deren Kunden in den unterschiedlichen Teilnehmerländern. Zwar wurde meistenteils berichtet, dass die Auftragszahlen steigen, jedoch gekoppelt mit einer deutlich kostenintensiveren und schwierigeren Bearbeitung aufgrund der rasch ansteigenden Arbeitslosenzahlen und den damit verbundenen Einkommensverlusten der Verbraucher.
Auch im B2B Bereich erwartet die ICG Group über alle Länder hinweg ein deutlich schwierigeres Geschäft aufgrund der schnell ansteigenden Insolvenzen im gewerblichen Bereich. Insgesamt stellten die Teilnehmer gemeinschaftlich fest, dass der Trend in Richtung Outsourcing an professionelle Dienstleister im Inkassobereich ungebrochen ist. Als wichtigste Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Anbieters setzen die Kunden noch vor dem Preis, auf qualitativ hochwertige und absolut seriöse Bearbeitung. Nur so kann Inkasso wirtschaftlich und dauerhaft ohne Imageschaden outgesourct werden.

 

 

Herausgeber

 

Seghorn Inkasso GmbH
Stephan Jender (V.i.S.d.P.)
Legienstr. 1
28188 Bremen
Tel.: 0421 4391-446
Fax: 0421 4391-416
newsletter@seghorn.de
www.seghorn.de
Geschäftsführer: Stephan Jender, Wolfgang Michaelis
Handelsregister Bremen HRB 7816, USt-IdNr. DE 114430585


» Zurück

 


© Seghorn Inkasso GmbH BremenEin Unternehmen der LEGA AG