
Newsletter 2/2010 |
AktuellesAufbewahrungspflicht für elektronische Dokumente
Für die Aufbewahrungsverpflichtung von Geschäftsunterlagen muss eine Rückstellung gebildet werden. Die Oberfinanzdirektion Münster hat sich nun zum Zeitpunkt und der Höhe der Rückstellungsbildung geäußert. Weitere Informationen finden Sie hier: In eigener Sache
Seghorn-Geschäftsführer Stephan Jender nimmt an Podiumsdiskussion teil
Am 20. Mai lud die Bremische Straffälligenbetreuung 122 Jugendliche ein, um mit einem „Schuldenlauf“ auf die Verschuldung von Jugendlichen aufmerksam zu machen. Anschließend diskutierten Experten aus Wirtschaft, Bildung, Soziales und Schuldnerberatung über die Notwendigkeit das Thema Finanzkompetenz in den Schulalltag zu integrieren. „Mit unserer Finanzkompetenz und unserer Erfahrung aus dem täglichen Umgang mit verschuldeten Menschen sind wir gern bereit, uns als Partner für Schulen und Bildungsträgern zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen“, so das Angebot von Stephan Jender.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier: Wirtschaftsnachrichten
DIHK Umfrage Dienstleistungsreport 2010 Kreditwirtschaft: Beste Lage innerhalb der Dienstleistungsbranche
41 Prozent der Finanzinstitute beurteilen ihre Geschäftssituation positiv, im vergangenen Herbst waren es 31 Prozent der Unternehmen und vor einem Jahr lediglich 19 Prozent. Die Geschäftserwartungen der Kreditwirtschaft für die nächsten Monate sind positiv. Ein Fünftel der Kreditinstitute erwartet bessere Geschäfte für 2010, dagegen sehen nur zwölf Prozent pessimistisch in die Zukunft. Der überwiegende Teil der Unternehmen äußert gleich bleibende Geschäftserwartungen (68 Prozent).Die Investitionsneigung der Kreditinstitute hellt sich deutlich auf. Der Saldo stieg binnen Jahresfrist um 18 Prozentpunkte.
Den vollständigen Dienstleistungsreport finden Sie hier: Rechtliches
EuGH-Urteil zu Hinsendekosten im Online-Handel
Der EuGH stärkt erneut die Rechte der Verbraucher im Online-Handel: Mit seinem Urteil vom 15.04.2010 (C-511/08) stellt er klar, dass einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, nicht die Kosten der Zusendung der Ware an ihn auferlegt werden dürfen. Der EuGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Einbehaltung der Versandkosten eine indirekte Strafzahlung darstellt, die nach Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie unzulässig ist. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung an den Verkäufer. Aber auch diese Kosten sind nur erstattungsfähig, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt. Quelle: DIHK
International
Finanzkrise in Griechenland und vier weiteren EURO-Staaten – fast jedes drittes Unternehmen in Deutschland betroffen
PwC-Umfrage: Hälfte der Unternehmen mit Niederlassung in den Krisenstaaten fürchtet Umsatzrückgang / Arbeitsplatzabbau ist Thema für jeden vierten Befragten / Großunternehmen sind besonders stark betroffen
Die Finanzkrise in Griechenland und vier weiteren Euro-Staaten führt bei fast jedem dritten deutschen Unternehmen zu Umsatzeinbußen und anderen wirtschaftlichen Belastungen. Selbst von den Betrieben, die in keinem der so genannten PIIGS-Staaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien) mit einer Tochtergesellschaft oder einem Joint Venture direkt präsent sind, ist jedes vierte spürbar von der Krise betroffen, wie aus einer Umfrage von TNS-Emnid für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) unter 500 repräsentativ ausgewählten deutschen Unternehmen hervor geht.
Weiterführende Information finden Sie hier:
HerausgeberSeghorn Inkasso GmbH Stephan Jender (V.i.S.d.P.) Legienstr. 1 28188 Bremen Tel.: 0421 4391-446 Fax: 0421 4391-416 newsletter@seghorn.de Geschäftsführer: Stephan Jender, Wolfgang Michaelis Handelsregister Bremen HRB 7816, USt-IdNr. DE 114430585 |
