Aktuelles
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Kontopfändungen – Das neue „P-Konto“
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Am 05. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 EURO pro Monat erhält. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.
„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein moderner und effektiver Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Kündigungen von Girokonten wegen Zugriffs von Gläubigern werden in Zukunft erheblich seltener vorkommen“, so die Meinung der Bundesjustizministerin Zypries. Dieser Gesetzentwurf, der neuerlich schwerwiegend in die Rechte und Erfolgsaussichten der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingreift, macht deutlich, wie wichtig die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen ist. Die Seghorn Inkasso GmbH richtet seit jeher den Inkasso-Fokus, durch Mitarbeiterschulungen und individuelle Sachbearbeitung, verstärkt auf eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner.
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Das Gesetz tritt laut Angaben des Bundesjustizministeriums voraussichtlich Ende 2008 in Kraft.
Der vollständige Gesetzentwurf kann hier als PDF-Dokument herunter geladen werden.
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Seghorn Inkasso Forum "In Berlin tut sich mehr als Mancher denkt."
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Am 14. November 2007 lädt die Seghorn Inkasso GmbH zu einem Erfahrungsaustausch über aktuelle Gesetzesvorhaben und -reformen der Themenbereiche Inkasso und Insolvenz. Von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr findet im Maritim Grand Hotel Hannover ein Informationstransfer mit internen sowie externen Referenten zu den Reformen der Zwangsvollstreckung, Kontopfändung und über das Verbraucherinsolvenzverfahren statt. Diskussionen zu den Themen und Fragen an die Referenten stehen während dieses Seminars im Vordergrund. Nähere Informationen erteilt Ihnen gern Vertriebsleiter Herr Dirk Hoffmann (E-Mail: hoffmann@seghorn.de, Tel.: 0421 4391-367), außerdem werden in Kürze alle Details auf unserer Homepage abzurufen sein. |

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Rechtliches |

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Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Das Bundeskabinett hat im Mai diesen Jahres den Entwurf des MoMiG beschlossen. Zu den Schwerpunkten gehören: Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen, Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der GmbH als Rechtsform (insbesondere in Konkurrenz zu den Englischen Limited Companies) und Bekämpfung von Missbrauchsfällen am Ende des Lebens der GmbH (sogenannte „Bestattungen“). Das Inkrafttreten der Reform ist für Mitte 2008 geplant. Hier einige Eckpunkte des Entwurfes: |

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- Das Mindeststammkapital beträgt nur noch 10.000 EUR
- Eine GmbH kann auch mir einem geringeren Stammkapital (ab 1,00 EUR) gegründet werden, muss dann aber unter „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren.
- Die GmbH kann mit einer Mustersatzung gegründet und in bestimmtem Umfang geändert werden, ohne dass es noch einer notariellen Beurkundung bedarf.
- Ein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile übernehmen. Die Teilbarkeit durch 50 entfällt.
- Änderungen der inländischen Geschäftsanschrift sind dem Register mitzuteilen.
- Das Recht der Aktiengesellschaft wird entsprechend modernisiert.
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Der vollständige Gesetzentwurf ist unter dieser Adresse abzurufen. |

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Internationales |

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Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen - Ein Ländervergleich Deutschland / USA |

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Deutschland | | | | | | Jahr | Objekte | gegenüber Vorjahr | 2005 | 55.872 | +12,7% | 2006 | 60.000 | +7,4% | | | USA | | | | | | Jahr | Objekte | gegenüber Vorjahr | 2005 | 846.982 | | 2006 | 1,259.118 | +42% | | |

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Aktuelle Zahl: Allein im August 2007 wurden in den Vereinigten Staaten 243.947 Objekte zwangsversteigert – das ist eine Steigerung von 115% in Vergleich zu den Versteigerungen im August 2006. |
In den USA gibt es eine ausgewachsene Krise im Geschäft mit der Finanzierung von Wohnimmobilien – die Zwangsversteigerung ist oftmals der letzte Schritt. Ist eine solche Krise auch in Deutschland möglich? Die Statistik weist eine Abschwächung von Zwangsversteigerungen für Deutschland auf, zudem sind die Rahmenbedingungen für eine Immobilienfinanzierung in den USA und Deutschland kaum miteinander zu vergleichen. In Deutschland findet als Erstes die Suche nach der Wunschimmobilie statt und anschließend wird nach einer passenden Finanzierung gesucht. In den USA gehen Kaufinteressenten als Erstes zu ihrer Bank/ihrem Finanzberater und dort wird unabhängig von der Immobilie der Finanzierungsrahmen festgelegt. In den USA ist es üblich, die Zinskonditionen variabel zu halten und viele amerikanische Hausbesitzer nutzen die Möglichkeit, ihre Immobilie weiter zu beleihen. In Deutschland werden die Zinskonditionen langfristig festgeschrieben und eine Beleihung der Immobilie ist unüblich und in der Praxis auch kaum machbar.
Quellen: www.realtytrac.com www.unika.de |

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Herausgeber |

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Seghorn Inkasso GmbH Stephan Jender (V.i.S.d.P.) Legienstr. 1 28188 Bremen Tel.: 0421 4391-446 Fax: 0421 4391-416 newsletter@seghorn.de www.seghorn.de Geschäftsführer: Stephan Jender, Wolfgang Michaelis Handelsregister Bremen HRB 7816, USt-IdNr. DE 114430585
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