Seghorn Inkasso Bremen

Newsletter 4/2007




Aktuelles

Neues Glossar

Ab sofort bieten wir den Besuchern unseres Internetauftritts einen neuen Service: Begriffe rund um die Themen Inkasso, Forderungsmanagement, Insolvenz sowie Gesetze und Verordnungen aus diesem Themenpool werden in Form eines Glossars erläutert. Wir sind sehr darauf bedacht, dieses Glossar umfangreich und aktuell anzubieten. Für Themenvorschläge sowie Anregungen oder Kritik stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ansprechpartnerin in unserem Hause zu diesem Thema ist: Frau Doris Wilkens (E-Mail: dwilkens@seghorn.de, Tel.: 0421 4391-446)
Sie finden das Glossar hier.


Erfolgreicher Start unserer neuen Informationsreihe

Am 14. November 2007 lud die Seghorn Inkasso GmbH zu einem eintägigen Fachseminar ein, in dem die neuesten Reformvorhaben von Verbraucherinsolvenz, Kontenpfändungsrecht und
Gerichtsvollzieherwesen von Fachleuten vorgestellt und anschließend mit den rund 30 Teilnehmern diskutiert wurde. Die Teilnehmer, Referenten und Veranstalter zogen ein positives Resümee; diese Art von Seminar wird im nächsten Jahr fortgeführt, nähere Informationen
finden Sie hier.

Insolvenzen

Talfahrt von Gesellschaftsinsolvenzen in Deutschland

Auch im Jahr 2007 sinkt die Anzahl von Insolvenzen der Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, GbR, eG, GmbH & Co. KG, Ltd sowie sonstige Rechtsformen). In diesem Jahr rechnen wir mit etwas weniger als 8000 Insolvenzen von Gesellschaften. Das sind 16,4 Prozent weniger als im Jahr 2006 (9559).

Rechtliches

Bundesgerichtshof: Globalzessionen faktisch insolvenzfest

DasDer BGH hat mit Urteil vom 29.11.2007 (IX ZR 30/07) entschieden, dass Globalzessionen regelmäßig nur noch unter engen Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung unterliegen. Der IX. Zivilsenate hat ausgeführt, die Globalzession sei grundsätzlich als der Gegenleistung entsprechend, also kongruent, anzusehen. Damit beschränkt sich die Möglichkeit der Insolvenzverwalter, Verfügungen aufgrund der Globalzession anzufechten (und damit die Rückgewähr des Erlangten zur Insolvenzmasse zu verlangen), nunmehr auf eine überschaubare Anzahl von Fallkonstellationen. Der Entwertung des für die Kreditwirtschaft wichtigen Finanzierungsinstruments der Globalzession durch die Instanzgerichte ist dadurch wirksam entgegen getreten worden. In der Praxis ist die Globalzession damit weitgehend insolvenzfest.

Mehr Aufsicht über Insolvenzverwalter

Der Bundesrat hat am 21.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) vorgelegt. Man vertritt die Auffassung, dass die pauschalen Regelungen der Insolvenzordnung über die Kontrolle der Tätigkeit der Insolvenzverwalter nicht ausreicht und dies in einigen Fällen zu Veruntreuungen geführt hat. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Berichtspflicht der Verwalter erweitert und vereinheitlicht wird. Weiter werden Bestimmungen über eine Berufshaftpflichtversicherung der Verwalter und die Behandlung von Geld (Führung von Anderkonten), Wertpapieren und Kostbarkeiten der Insolvenzmasse vorgeschlagen. Das Gesetz verfolgt auch den Zweck größerer Transparenz für die Verfahrensbeteiligten, also gerade auch der Gläubiger. Diese „Transparenz durch Vorbeugung“ wird als notwendig erachtet auch unter dem Gesichtspunkt, dass die vorgeschlagenen Neuregelungen von vielen Gerichten und Insolvenzverwaltern bereits heute erfüllt bzw. übererfüllt werden.

Internationales

Unterhaltsforderungen von Kindern sollen international leichter durchsetzbar werden

Unterhaltsverpflichtete, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden es in vielen Staaten künftig schwerer haben, sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen. Im Rahmen der „Haager Konferenz“ einigten sich 50 Staaten, unter ihnen auch die Bundesrepublik Deutschland, auf eine Regelung, die Unterhaltsforderungen von Kindern gegen im Ausland lebende Unterhaltsberechtigte erleichtern soll. Kern der Regelung ist eine „zentrale Behörde“, die den Unterhaltsberechtigten unterstützt, sowie eine Regelung über einfache Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfe.
Die Durchsetzung dieser Unterhaltsansprüche wird damit in absehbarer Zeit auch über Landesgrenzen hinweg weit einfacher werden. Die Umsetzung in nationales Recht muss noch erfolgen.

In vielen Staaten der Welt werden Unterhaltsforderungen durch Inkassounternehmen
eingezogen. Als deutscher Partner der TCM Group kann Seghorn Inkasso diesen Service auch
für seine Kunden anbieten. Nähere Informationen zum TCM Netzwerk finden Sie hier.

Herausgeber

Seghorn Inkasso GmbH
Stephan Jender (V.i.S.d.P.)
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