
Newsletter 4/2009 |
Aktuelles
30 Jahre Mitgliedschaft im BDIU
Am 7. Dezember 2009 feierte unser Haus das Jubiläum der 30-jährigen Mitgliedschaft im Branchenverband BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.). Seit 1956 vertritt der BDIU die Interessen der Inkassobranche gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Heute gehören dem BDIU circa 600 Inkassounternehmen an und führen pro Jahr über vier Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Seghorn Inkasso hat in den 30 Jahren seiner Mitgliedschaft aktiv an der Verbandsarbeit mitgewirkt: Mit den Herren Ulf Giebel und Stephan Jender hatten wir über 12 Jahre den Präsidenten des Verbandes gestellt. Ulf Giebel wurde nach seiner aktiven Amtszeit zum Ehrenpräsidenten des BDIU berufen. Weiter Informationen zu dem Verband unter: www.bdiu.de In eigener Sache
10 Jahre Verbraucherinsolvenz
Das Fachzentrum Schuldenberatung Bremen veranstaltete am 26. November 2009 in Bremen eine Fachtagung zum Thema „10 Jahre Verbraucherinsolvenz“. Seit 1999 haben bundesweit geschätzt rund 600.000 Personen bis Jahresende von dieser Möglichkeit der Entschuldung Gebrauch gemacht. Nach 10 Jahren ist es an der Zeit, Rückblick und Ausblick zu halten. An diesem Tag wurden Fragen wie: „Wie sieht die Bilanz des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach 10 Jahren aus?“ und: „Wie beurteilen die in unterschiedlicher Weise an diesem Verfahren Beteiligten diese Möglichkeit der Entschuldung?“, erörtert. Zu Gast waren Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Verbänden sowie betroffene Schuldner. Aus unserem Haus wurde unser Justiziar Ulrich Jäger als Referent und Diskussionsteilnehmer auf dem Podium zu dieser Tagung eingeladen. Seinen Beitrag und Kommentar zur Verbraucherinsolvenz finden Sie hier.
Wirtschaftsnachrichten
Trotz Krise auch Chancen – IHK-Prognose Existenzgründung
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Gründerkampagne angekündigt. Die Zeit scheint günstig: In den kommenden Monaten wird es verstärkt Existenzgründungen geben. Der DIHK zeigt auf, was für eine tragfähige Gründerdynamik geschehen muss. 93 Prozent der IHK-Gründungsexperten rechnen mit mehr Existenzgründungen in den nächsten 12 Monaten, 7 Prozent mit einer Stagnation, kein Experte mit weniger Gründungen. Die IHK Existenzgründungsberater der 80 IHKs führen jährlich mehr als 60.000 Gespräche.
Viele Arbeitslose sehen in der Selbstständigkeit einen Ausweg, um die Erwerbslosigkeit zu beenden. Gute Chancen sehen IHKs etwa in den Bereichen Umwelt, Energie, Gesundheit und Medizintechnik. Auch IT-Dienstleister und der regionenbezogene Tourismus weisen vergleichsweise gute Aussichten auf. Mit günstigen Perspektivem rechnen die IHKs bei Angeboten für spezielle Kundengruppen – wie Senioren oder private Haushalte. Im Zuge eines hohen Bedarfs, Beruf und Familie zu vereinbaren, werden zudem der Kinderbetreuung gute wirtschaftliche Chancen zugeschrieben. Vor allem die teils günstigen Aussichten für Gründungen im Bereich personenbezogener Services stehen unter dem Vorbehalt, dass die auch vom DIHK prognostizierte steigende Arbeitslosigkeit die private Kaufkraft nicht zu stark schmälert. Zudem spüren Existenzgründer Finanzierungsschwierigkeiten: Anders als etablierte Unternehmer verfügen sie über keine Geschäftshistorie, die Banken bei Kreditentscheidungen berücksichtigen könnten. Auch Sicherheiten sind häufig nicht vorhanden. Neben einer guten Geschäftsidee kommt es auf einen schlüssig kalkulierten Businessplan an sowie gerade bei Dienstleistungen auf Marktkenntnisse und Begeisterung für den Service. Quelle: www.dihk.de
Rechtliches
Schlechte Aussichten für Gläubiger im Koalitionsvertrag
Die Bundesregierung will die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens umsetzen. Der Gerichtsvollzieher soll nicht mehr als Beamter tätig sein, sondern als ein mit staatlichen Hoheitsrechten beliehener Freiberufler. Nach einem bestehenden Gesetzesentwurf wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens mit einer Verdreifachung der Gerichtsvollzieher-Gebühren einhergehen. Für die Gläubiger gerade kleinerer Forderungen würde dies erhebliche Konsequenzen haben, da diese Forderungen wirtschaftlich kaum mehr einzuziehen wären. Man darf nur hoffen, dass die für dieses Gesetz wohl erforderliche Verfassungsänderung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird.
Etwas diffus ist eine weitere Aussage im Koalitionsvertrag („Gründerland Deutschland“): „Wir wollen Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen. Dazu wird die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert.“ Gemeint zu sein scheint nur die Unternehmerinsolvenz von Gründern, verfassungsrechtlich dürfte dies indes ebenso bedenklich sein wie das falsche Signal, das mit einer Verkürzung der Wohlverhaltensperiode verbunden wäre. Im Übrigen ist es schon nach geltendem Recht möglich, während des laufenden Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode eine neue selbstständige Beschäftigung aufzunehmen. Einer Gesetzesänderung bedarf hier hierzu nicht.
International
US-Bankenkrise im Spätherbst 2009 noch nicht vorüber
In den USA gibt es circa 8.000 Banken. Dass in den ersten elf Monaten 2009 bereits 124 von ihnen für immer schließen mussten beziehungsweise von Wettbewerbern übernommen wurden, ist zwar nicht systemgefährdend, Anlass zur Besorgnis gibt diese Entwicklung dennoch. Die großen Institute - außer Lehman Brothers - konnten zumindest bisher von der Regierung gerettet werden. Der Zugang zu Krediten für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelgroße Firmen, bleibt weiterhin schwierig. Allein von Juni bis einschließlich September 2009 ging das ausgeteilte Kreditvolumen um 2,8% zurück. Bis zu 15% der Banken verschärften gar ihre Bedingungen, an denen sie eine Kreditzusage knüpfen. Kleine und mittelgroße Unternehmen fragen kaum noch nach Krediten für eine Geschäftsausweitung nach. Vorrangiges Motiv für Darlehensanträge stellt dagegen eine Überbrückung von Liquiditätsengpässen dar. Ein solches Risiko wollen die Banken aber in den meisten Fällen nicht übernehmen. Quelle: www.gtai.de
Herausgeber
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