Digitalisierung. Die Zeit der Online-Supermärkte, der schnellen Käufe und Verkäufe. Bei Onlineverträgen geben Kund:innen sensible Informationen preis – wissentlich, dass diese nur für den gewünschten Zweck genutzt werden. Doch was passiert, wenn Fremde die eigenen Daten verwenden und die eigene Identität missbraucht wird? Der sogenannte Identitätsmissbrauch – auch bekannt als Identitätsdiebstahl – stellt die Opfer vor große Hürden. Viel zu spät erfahren sie, dass ihre Daten unfreiwillig verwendet wurden. Zum Beispiel dann, wenn Inkassounternehmen die offenen Forderungen geltend machen. 

Haben Sie Fragen zu einer Forderung?
Melden Sie sich bei uns.

Kontakt aufnehmen

Was bedeutet Identitätsdiebstahl? 

Beim Identitätsmissbrauch – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Identitätsdiebstahl bekannt – werden personenbezogene Daten Dritter abgegriffen. Um an die Daten zu gelangen, wird auf verschiedene Methoden zurückgegriffen. Von Phishing-Mails, über Brieftaschen-Diebstahl bis hin zur Durchsuchung des Hausmülls. Das Abgreifen der Daten erfolgt häufig systematisch und organisiert. Sind Fremde im Besitz dieser Daten, können diese missbräuchlich verwendet werden. Zum Beispiel, um einen Vertrag auf fremdem Namen abzuschließen oder um Waren auf Rechnung zu bestellen.

Die Täter:innen können die Opfer entweder gezielt ausgesucht haben, zum Beispiel in der Öffentlichkeit stehende Personen oder unwillkürlich. Gekaufte Waren werden entweder selber verwendet oder weiterverkauft. 

Allerdings kommt es auch vor, dass Daten aus dem engeren Familien- oder Bekanntenkreis verwendet und missbraucht werden. Vor allem dann, wenn die eigene Bonität des:der Täter:in eine Vertragsabwicklung online unmöglich macht. Im Gegensatz zu Ersterem ist grundsätzlich aber durchaus ein Zahlungswille vorhanden – jedoch ohne notwendige finanzielle Ressourcen. Opfer des Identitätsdiebstahls müssen also keinesfalls dem:der Täter:in fremd sein. Eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige werden ebenfalls regelmäßig Opfer

Ursachen:

Wieso der Onlinehandel besonders anfällig für Identitätsdiebstahl ist

Zum Identitätsdiebstahl kommt es besonders häufig im Onlinehandel. Wieso?

Online-Bezahlvorgänge folgen einem einfachen Prinzip: Nach der Warenauswahl erfolgt im Bezahlvorgang die Eingabe der persönlichen Daten. Hierbei handelt es sich vor allem um den Vor- und Zunamen und die Liefer- und Rechnungsanschrift. Hinzu kommen die Daten, die je nach gewünschter Zahlungsmethode gefordert werden. Die im deutschsprachigen Raum beliebteste Zahlungsmethode ist unangefochten der „Kauf auf Rechnung“. Im Gegensatz zu den meisten anderen Zahlungsarten erfolgt hierbei die Zahlung bekanntlich erst nach Erhalt der Ware oder nach Erbringung der Dienstleistung

Bei vielen Online-Abwicklungen reichen also schon wenige personenbezogene Daten aus. Hinzu kommt, dass bei Internetversicherungen ein Unterschriftserfordernis weitestgehend nicht vorhanden ist. 

Ein Identitätsdiebstahl wird oft erst sehr spät erkannt. 

Ein Identitätsdiebstahl stellt somit sowohl Opfer als auch Versender:innen oder Dienstleister vor eine besondere Herausforderung: Dass ein Identitätsdiebstahl vorliegt, ist lange Zeit nicht erkennbar

In den meisten Fällen werden Rechnungen oder Mahnungen extra an eine für den Identitätsdiebstahl eingerichtete E-Mailadresse geschickt. Und auch Waren werden von dem:der Täter:in entgegengenommen, ohne dass der:die scheinbare Schuldner:in Kenntnis davon hat. Dem:der Gläubiger:in jedoch liegen keinerlei Informationen vor, dass ein Vertrag unrechtmäßig abgeschlossen wurde
 

Ein Beispiel: Maria Müller hat über drei Jahre mit Arbeitskollegen in einer WG gewohnt. Irgendwann hat sie sich entschlossen, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Doch ihr Name stand noch lange Zeit nach ihrem Auszug am Postkasten und auf der Haustürklingel. Der Kollege, der nach wie vor in der WG geblieben ist, hat nun online Waren auf Maria Müllers Namen bestellt und als Lieferanschrift die Adresse von Marias ehemaliger WG angegeben. Die Ware konnte zugestellt werden, der Versender wartet nun auf die Begleichung der Rechnungssumme durch Maria Müller, die wiederum keine Kenntnis von dem Vertragsabschluss hat.

Dem Versender oder Dienstleister bleibt oft nur die Möglichkeit, auf Inkassounternehmen zurückzugreifen. Opfer und Inkassounternehmen stehen bei einem Identitätsdiebstahl jedoch vor Herausforderungen. 

Unregelmäßigkeiten fallen häufig erst beim Ausbleiben der Zahlung auf. Bleiben Forderungen offen – und droht dem:der Gläubiger:in ein Zahlungsausfall – wird in der Regel ein Inkassounternehmen beauftragt. Inkassounternehmen sind auf den Forderungseinzug spezialisierte Rechtsdienstleister. Wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (kurz: BDIU) mitteilte, wurden im Jahr 2019 knapp 43 Millionen Forderungen durch Inkassounternehmen bearbeitet

Die auf Inkasso spezialisierte Dienstleistung ermöglicht es, dass Forderungen einerseits kosten- und zeitsparender bearbeitet werden können. Andererseits können Schuldner:innen mehr Möglichkeiten bei der Bezahlung der Forderungssumme geboten werden. Zum Beispiel flexible Ratenzahlungen.

Die Bearbeitung einer offenen Forderung kann hierbei bis zu drei Mahnverfahren durchlaufen: vorgerichtlich, gerichtlich und nachgerichtlich. Über 80% der durch die Inkassobranche bearbeiteten Forderungen werden erfolgreich im vorgerichtlichen Mahnverfahren beglichen, so der BDIU. Der Grund: Der Großteil der Forderungen ist unproblematisch. In diesen Fällen erkennen die Schuldner:innen die Forderung an und zahlen direkt oder in Raten. 

Doch wie wird ein Identitätsdiebstahl erkannt?

Das beauftragte Inkassounternehmen beginnt mit dem Mahnverfahren und verschickt erste Mahnbriefe an den:die Schuldner:in. Hierbei kann es zu zwei verschiedenen Szenarien kommen: 

Szenario 1: Die Mahnbriefe aus dem vorgerichtlichen Mahnverfahren werden erfolgreich zugestellt. In diesem Fall erhält der :die Schuldner:in erstmals Kenntnis, dass die eigenen Daten missbräuchlich verwendet wurden. Die betroffene Person nimmt Kontakt zu dem Inkassodienstleister auf und legt Widerspruch ein


Szenario 2: Die Mahnbriefe aus dem vorgerichtlichen Mahnverfahren werden augenscheinlich erfolgreich zugestellt, gelangen aber nicht persönlich an die adressierte Person. Die vom Identitätsdiebstahl betroffene Person hat entweder ihren Wohnort geändert (wie im Beispiel von Maria Müller) oder die Briefe wurden anderweitig abgefangen. Das bedeutet: Gegen die Forderung wird kein Widerspruch eingelegt. Somit ergeben sich auch keine Hinweise, dass Unregelmäßigkeiten vorliegen könnten. Der Prozess geht nun in das gerichtliche oder auch nachgerichtliche Mahnverfahren weiter. 

Können Mahnbriefe nicht zugestellt werden, wird häufig eine Adressermittlung eingeleitet. Vereinzelt werden auch Anfragen an das Einwohnermeldeamt getätigt, sodass der:die vermeintliche Schuldner:in erstmalig erreicht werden kann. Ab diesem Punkt verläuft das Mahnverfahren dann weiter wie in Szenario 1. 

Inkassounternehmen erfüllen eine wichtige
Katalysatorfunktion - mit Grenzen.

Das Inkassounternehmen fungiert als Katalysator. Es erwirkt Aktionen, die einen Identitätsdiebstahl erkennbar werden lassen. Dem:der vermeintlichen Schuldner:in wird durch funktionierende Maßnahmen des Inkassounternehmens – wie in Szenario 1 – deutlich, dass womöglich ein Identitätsdiebstahl vorliegt. Das Inkassounternehmen wiederum erkennt Unregelmäßigkeiten, wenn eingeleitete Maßnahmen zu unvorhergesehenen Ergebnissen führen. Nämlich dann, wenn z.B. der Mahnbrief nicht zugestellt werden kann.

Dennoch gibt es Grenzen, wie Szenario 2 zeigt. Das Inkassounternehmen erhebt einen legitimen Anspruch auf Forderungsbegleichung, bis nachweislich erkennbar wird, dass die Vertragsabschließung nicht rechtskonform war. In diesem Fall kann das beauftragte Inkassounternehmen einen Mahnstopp einlegen. Ein Mahnstopp hilft den betroffenen Personen, Zeit zur Klärung der Angelegenheit zu finden, ohne dass das Verfahren weitergetrieben wird. 

In vielen Ratgebern heißt es, betroffene Personen sollen nicht auf die Kontaktaufnahmen von Inkassounternehmen reagieren. Das Motto „Nicht bestellt – nicht bewegen“ kann jedoch massive Auswirkungen haben. Erkennen Personen, dass sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, sollten sie dies (schon im eigenen Interesse) entsprechend dem beauftragten Inkassounternehmen mitteilen. Denn bei Nicht-Reagieren läuft das Mahnverfahren weiter. Dies kann unter Umständen Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen einschließen. 

 

Was sollten Opfer eines Identitätsdiebstahls tun?

Inkassounternehmen haben keinerlei Interesse daran, unberechtigte Forderungen einzutreiben. Für den Inkassodienstleister bedeutet es personellen Aufwand, zeitlichen Verzug und einen eigenen wirtschaftlichen Schaden. 

Schon im eigenen Interesse sollten Opfer schnell Kontakt aufnehmen. Das beauftragte Inkassounternehmen kann Auskunft über Forderungsgrund, Forderungssumme mehr geben und weitere Schritte mit betroffenen Personen absprechen. Je eher Opfer und Inkassounternehmen sich austauschen, umso schneller lassen sich ungewollte Kosten und weitere Unannehmlichkeiten ersparen.

Sie haben einen Brief von SEGHORN erhalten und haben Fragen dazu? Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Was macht ein Inkassounternehmen, wenn es auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam wird?

Kontaktiert die geschädigte Person das Inkassounternehmen, wird der Prozess des Forderungseinzugs nicht direkt abgebrochen. Der Umgang hiermit erfolgt in der Regel im Einzelfall. Denn hierfür müssten natürlich Anhaltspunkte erkennbar sein. Deshalb ist die Informationsbeschaffung ein wesentlicher Bestandteil beim Umgang mit dem Identitätsdiebstahl. Einerseits, damit der vermeintliche Schuldner schnellstmöglich entlastet werden kann. Denn Inkassounternehmen arbeiten im Auftrage einer oder mehrerer Gläubiger:innen und haben ein großes Interesse, dass Probleme möglichst schnell und zur Zufriedenheit aller beteiligten Parteien gelöst werden. Andererseits benötigen Inkassounternehmen Informationen, um die Möglichkeit einer Schutzbehauptung durch eine:n Schuldner:in ausschließen zu können.

 

Im SEGHORN-Magazin möchten wir Sie regelmäßig umfangreich über das Thema Inkasso und über unsere Unternehmensgruppe informieren. Wenn Sie Schuldner sind und Fragen zu Forderungen haben, informieren Sie sich bitte hier oder melden Sie sich direkt bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unternehmen können sich hier informieren. Bei Anregungen oder Fragen an das Autorenteam, wenden Sie sich gerne an magazin@seghorn.de.