Der Forderungseinzug für private Kranken- und Personenversicherungen durfte lange Zeit nur durch Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Bereits 2017 gab es eine Gesetzesänderung, die auch den Einzug durch Inkassounternehmen ermöglichte. Teilweise wird aber bis heute noch am alten Modell festgehalten.
Welche Chancen der Einzug durch ein Inkassounternehmen bietet und was das für Versicherer und Versicherungsnehmende bedeutet, erklärt SEGHORN-Geschäftsführer Carsten Hofmeister. Grundlage für seine Ausführungen bildet die gutachterliche Prüfung der Rechtsabteilung von SEGHORN.
Herr Hofmeister, warum konnten Inkassounternehmen in der Regel keine offenen Forderungen von Personenversicherungen einziehen? Können Sie das grundsätzliche Problem schildern?
Carsten Hofmeister: § 203 Abs.1 Nr.7 StGB besagt, dass Personenversicherer als privilegierte Berufsgeheimnisträger gelten und sich strafbar machen, wenn sie ungerechtfertigt Geheimnisse verraten. In ihren Altbeständen hatten Versicherer in den meisten Fällen auch kein Einverständnis vom Versicherungsnehmenden, die Daten trotzdem an Dritte herauszugeben beziehungsweise weiterzuleiten. Der BGH hat zudem im Jahr 2010 in einem Verfahren* entschieden, dass allein das Bestehen einer Personenversicherung schutzwürdig ist und „das Geheimnis“ nicht etwa auf sensible gesundheitliche Angaben beschränkt ist. Damit wurden klare Grenzen gezogen und jegliche Bearbeitung der Forderungen durch Dritte zu einem Verstoß des Versicherers gegen die Verschwiegenheitspflicht erhoben. Personenversicherer haben lange keine Inkassounternehmen mit dem Einzug offener Beitrags- und anderer Forderungen beauftragt, da die Gefahren eines strafbaren Geheimnisverrates zu groß waren.
SEGHORNs Syndikusrechtsanwältin Mareike Pfeifer hat die „Gutachterliche Prüfung zu der Zulässigkeit der Tätigkeit eines Inkassounternehmens für private Krankenversicherungen“ verfasst. Was war der Auslöser für die Überprüfung der aktuellen Situation?
Carsten Hofmeister: Der Gesetzgeber hat 2017 den § 203 StGB angepasst und unter Abs. 3 eine Ergänzung aufgenommen. Es wurden Möglichkeiten gesetzlich verankert, nach denen die Personenversicherer die Bearbeitung auch an Dritte geben dürfen, sofern es für die Weitergabe berechtigte Interessen gibt und die Beauftragten zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet werden. Danach war für uns als SEGHORN eigentlich klar, dass Personenversicherer ihre Forderungen auch ohne strafrechtliches Risiko durch ein Inkassounternehmen einziehen lassen können. Im Markt hat sich das Narrativ, die Bearbeitung durch ein Inkassounternehmen sei als Risikofaktor einzustufen, aber trotz Gesetzesnovelle teilweise bis heute noch gehalten.
Diese Sachlage war für unsere Syndikusrechtsanwältin, welche unter anderem im Strafrecht besondere Expertise besitzt, der Anlass eine gutachterliche Prüfung dieser Rechtsfrage vorzunehmen und aufzuklären, dass die Tätigkeit eines Inkassounternehmens für Personenversicherer unproblematisch ist. Dieses Gutachten ist mittlerweile auch durch externe juristische Prüfungen von Personenversicherungen bestätigt worden.
Wir haben also gelernt, dass der Einzug durch Inkassounternehmen zumindest kein Risiko mehr darstellt. Aber bietet sie auch Vorteile?
Carsten Hofmeister: Diese externe Bearbeitung durch Experten im Forderungseinzug – insbesondere durch Inkassounternehmen mit hohem rechtlichem Verständnis und Blick für die Prozesse eines Personenversicherers wie SEGHORN - bietet deutliche Ergebnisverbesserungen in der Realisierung säumiger Beiträge. Dabei profitieren die Mandanten von Konzepten, die in der Branche Einzug gehalten haben: digitale Methoden, gezieltere aktive Kundenansprache und höhere Flexibilität in den Prozessen. Personenversicherer sind nicht länger gezwungen, eine zweitbeste Lösung für den Forderungseinzug zu akzeptieren und können den Partner wählen, der am besten zu ihnen passt.
Wie wird der Datenschutz der besonders sensiblen Versicherten- und Gesundheitsdaten bei SEGHORN gewahrt?
Carsten Hofmeister: Der besonderen Sensibilität dieser Daten sind wir uns bewusst und garantieren daher ein hohes Schutzniveau. Zu dem Schutz sämtlicher Daten, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit, übergeben bekommen, kommt in dem Bereich der Krankenversichertendaten noch die Anforderung an die Abgabe der strafbewehrten Verschwiegenheitserklärung hinzu.
Somit haben wir nicht nur ein besonderes Schutzniveau für diese Krankenversicherten- und Gesundheitsdaten, sondern können aufgrund unserer generell strengen Richtlinien, die für alle Arten von Aufträgen gelten, auch den Schutz der besonders sensiblen Daten garantieren. Datenschutz wird ernst genommen und bei uns im Hause verantwortungsbewusst gelebt. Wir überwachen unsere Prozesse und versuchen sie stetig zu optimieren. Daher stellt es für uns eine Selbstverständlichkeit dar, dass wir in der Lage sind, derartige Vorgänge mindestens genauso bearbeiten können, wie beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien.
Das aufgrund der Gesetzesänderung dieses grundsätzliche Misstrauen auch uns gegenüber ausgeräumt worden ist, freut uns daher sehr.
Was macht SEGHORN zu einem geeigneten Partner für den Einzug von Forderungen für private Kranken- und Personenversicherungen?
Carsten Hofmeister: Selbstverständlich ist die Auswahl eines Dienstleisters eine komplexe Entscheidung: Passt die Philosophie im Forderungseinzug zu uns als Versicherer? Sind die Methoden schlüssig und können wir der rechtlichen Expertise des Inkassounternehmens in einem so komplexen Geflecht vertrauen? In etablierten und erfahrenen Unternehmen wie SEGHORN eines ist, die sich auf Versicherungsforderungen spezialisiert haben, finden Personenversicherer einen Partner im Forderungseinzug, der technisch fortschrittlicher und flexibler ist und zugleich die notwendige rechtliche Fachexpertise besitzt.
Von dem technischen Vorsprung profitiert sowohl die Kundschaft des Personenversicherers, als auch der Versicherer selbst. Die Versicherungsnehmenden sind im täglichen Leben Services wie Online-Zahlmethoden, digitale und kundenzentrierte Kommunikation und allgemein Self-Services gewohnt – und setzen diese zum Teil auch voraus. Durch seine digitalen Produktwelten, wie das Online-Serviceportal für Verbraucher:innen, die zahlreichen Payment-Optionen und verschiedene Kommunikationskanäle, ist SEGHORN in der Lage, an diese Kundenerfahrung anzuknüpfen und auf unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen. Der Mandant hingegen genießt die Vorzüge eines digitalen Serviceportals mit personalisierten Reportings und Schnittstellen für weitere mandantenspezifische Anwendungen.
Zudem steht durch unser kundenzentriertes Forderungsmanagement die Beziehung zwischen Versicherer und Versicherten im Fokus unseres Handels, wodurch wir eine hohe Kundenzufriedenheit sicherstellen. All diese Elemente führen zu hohen Erfolgsquoten bei deutlich geringeren Kosten für unsere Mandanten.
Wenn Sie mehr zum Forderungsmanagement von Personenversicherungen erfahren möchten und Unterstützung bei der Forderungsbeitreibung brauchen, nehmen Sie mit eine:r Expert:in von SEGHORN Kontakt auf!
Haben Sie Fragen zu Automatisierungen im Forderungsmangement?
Melden Sie sich bei uns.
Kontakt aufnehmen